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Förderantrag für EXIST-Forschungstransfer

Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November gesammelt.

Wer ist der Antragsteller und was wird eingereicht?

Die Antragstellung für Förderphase I erfolgt durch die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung.

1. Antragstellung

Im ersten Schritt werden die Projektanträge (AZA /AKZ /AZV) der Forscherteams durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht. Die Antragsteller werden gebeten, das elektronische Antragssystem easy-Online zu verwenden.

Die Unterlagen enthalten:

  • Angaben zum Gründerteam (Anlage I.1)
    • Vordruck gemäß Anlage I.1 für jede Person, ergänzt durch eine Kopie des jeweils jüngsten Zeugnisses
  • Ideenpapier gemäß Gliederung (Anlage I.2a)
  • Arbeitsplanung: Detaillierte Erläuterung und zeitliche Planung der Arbeitspakete (Anlage: I.2b)
  • Erklärung zu geistigen Eigentumsrechten (Anlage I.3)
  • Erklärung der Mentorin / des Mentors (Anlage I.4)
  • Erklärung des Gründungsnetzwerks (Anlage I.5)
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen (Anlage I.6)
  • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Anlage I.7)
  • easy-Skizze (zum Antragssystem easy-Online)

Hinweis:

Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den Projektträger Jülich zu senden (Posteingang bis zum Ende der jeweiligen Einreichungsfrist).
Die Projektskizzen werden hinsichtlich der Erfüllung formaler und inhaltlicher Anforderungen im Sinne der BMWK-Richtlinie EXIST-Forschungstransfer vom 18. April 2023 geprüft. Die aktuelle Richtlinie ersetzt die Richtlinie vom 19. April 2021.

2. Jurysitzung

Im Falle einer positiver Bewertung des Antrages werden die Antragsteller eingeladen, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren. Dazu ist nach Aufforderung eine Präsentation einzureichen.

Wo werden die Anträge gestellt?

Die Einreichung der Projektanträge erfolgt über die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Antragstellung bei:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de

Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer

Die Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer ist am 09.12.2014 in Kraft getreten. Das BMWK-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können im "Formularschrank" des BMWK abgerufen werden. Für die Beantragung ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu verwenden.

Antrag Förderphase II

Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann der Antrag auf Förderung in der Förderphase II vorgelegt werden, sofern die Gründung weiterverfolgt wird.

Wer ist Antragsteller?

Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen oder durch ein Unternehmen in Gründung (i. G.). Vor Förderbeginn muss die Gründung vollzogen (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht sein. Die wesentlichen Know-how-Träger aus der Förderphase I sollten zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sein. Es müssen sich deutlich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

Welche Antragsunterlagen werden eingereicht?

  • Projektantragsformular AZK – Antragssystem easy-Online, in elektronischer Form und in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Ausführlicher Businessplan (Anlage II.1)
  • Ergebnisdarstellung der Förderphase I (Anlage II.2)
  • Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplanung für Förderphase II (Anlage II.3)
  • Gesellschaftsvertrag des Unternehmens
  • Eigenanteilfinanzierungsnachweis
  • Soweit relevant, vertragliche Vereinbarungen mit der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung über den Erwerb von Patent- bzw. Lizenzrechten
  • Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen (Anlage II.4)
  • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Anlage II.5)

Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden.

Wo werden die Anträge gestellt?

Die Einreichung der Anträge erfolgt durch das gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Antragstellung bei:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin

Das BMWK-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können im "Formularschrank" des BMWK abgerufen werden. Für die Beantragung ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu verwenden.

Anträge und Richtlinien herunterladen

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In unserem Downloadbereich finden Sie die Anträge und Informationen zu EXIST-Forschungstransfer

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