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EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

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Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen:
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

EXIST-Forschungstransfer - kurz erklärt

Was ist das Ziel von Förderphase I?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wer wird in Förderphase I gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie wird in Förderphase I gefördert?

Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kosten finanziert werden. Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden. Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.

Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.

Darüber hinaus wird das Seminar "Gründerteam", das sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase I.

Was ist das Ziel von Förderphase II?

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wer wird in Förderphase II gefördert?

Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

Wie wird in Förderphase II gefördert?

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.

Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase II.

Förderanträge

Förderantrag stellen

Informationen und Unterlagen für die Antragsstellung der Förderphasen I und II

Mehr dazu

Fördermittelgeber

Das BMWK-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der ESF gehört zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.die-strukturfonds.de. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und unter www.esf.de.

Fördermittelgeber

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