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EXIST-Richtlinien

Mit der Bekanntmachung der beiden Richtlinien am 18. April 2023 im Bundesanzeiger, werden die beiden Förderrichtlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz neu aufgelegt und inhaltlich angepasst. Sie ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Dementsprechend können Förderanträge bis zum 31.12.2027 gestellt werden, was potenziellen Gründerinnen und Gründern Planungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.

Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber für die deutsche Wirtschaft. Sie stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft. Die Neufassung und inhaltlichen Veränderungen der beiden Programmrichtlinien geht auf die am 27. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossene Start-up Strategie zurück. Ziel der Überarbeitung der Richtlinien ist es unter anderem, den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams zu erhöhen, die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die Deutschen Nachhaltigkeitsziele zu erhöhen sowie letztlich um Qualität und Quantität von Start-ups aus der Wissenschaft weiter zu steigern.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

EXIST-Gründungsstipendium:

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, erhalten 1.000 Euro pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Monat
  • Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Für Teamgründungen betragen die Sachmittel bis zu 30.000 Euro
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger fünf Jahre zurückliegen.

EXIST-Forschungstransfer:

  • In der Förderphase I stehen bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus
  • In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmen wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt

EXIST-Gründungskultur:

EXIST-Potentiale ist der neue Wettbewerb für Hochschulen im Rahmen von EXIST-Gründungskultur. Er gliedert sich in eine Konzept- und eine Projektphase.

  • Die Förderung während der Konzeptphase umfasst eine Laufzeit von sechs Monaten. Hochschulen können für diesen Zeitraum eine Förderung für projektbezogene Ausgaben von bis zu 100.000 Euro erhalten. Die Förderung wird bis zu 100 % gewährt.
  • Die Förderung während der Projektphase kann eine Laufzeit von bis zu vier Jahren umfassen. In der Projektphase ist im Grundsatz eine Förderung in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mio. € möglich. Bei Verbundprojekten und in begründeten Einzelfällen kann dieser Ausgabenrahmen überschritten werden, wenn die Mittel für den Erfolg ausschlaggebend sind und die ausdrückliche Zustimmung der Auswahljury vorliegt. Die Förderung wird anteilig zu 90 % gewährt.
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