EXIST-Richtlinien
Die Förderrichtlinien für das EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind am 19. September 2016 (Neufassung) in Kraft getreten. Die Richtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer gelten bis zum Jahr 2021.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
EXIST-Gründerstipendium:
- Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, erhalten 1.000 Euro pro Monat
- Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Monat
- Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Für Teamgründungen betragen die Sachmittel bis zu 30.000 Euro
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger fünf Jahre zurückliegen.
EXIST-Forschungstransfer:
- In der Förderphase I stehen bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus
- In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmen wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt
Eine Antragstellung über Easy-Online für EXIST-Gründerstipendium ist jederzeit möglich. EXIST-Forschungstransfer kann jeweils zum 31. Januar und zum 31. Juli eines Jahres beantragt werden.

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