EXIST-Forschungstransfer

Antragstellung Förderphase II

Die Beantragung der Förderphase II erfolgt in der Regel sechs Monate, spätestens aber drei Monate vor Beendigung der Förderphase I.

Wer ist Antragsteller?
Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen oder durch ein Unternehmen in Gründung (i. G.). Vor Förderbeginn muss die Gründung vollzogen (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht sein. Die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I sind zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten.

Welche Antragsunterlagen werden eingereicht?

  • Projektantragsformular AZK (www) in elektronischer- und in Papierform
  • Nachweis der prinzipiellen technischen Machbarkeit, der Innovation („proof of concept“)
  • Ausführliches Unternehmenskonzept (Businessplan) ergänzt um eine Ergebnisdarstellung der Förderphase I sowie eine Vorhabensbeschreibung und Arbeitsplanung für Förderphase II
  • Gesellschaftsvertrag des Unternehmens
  • Eigenanteilfinanzierungsnachweis
  • Nachweis der Gründung des Unternehmens als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland und erbrachte Stammkapitaleinlage
  • Coachingvertrag
  • Absichtserklärung Schutzrechte und erworbene Gegenstände (Siehe FAQ)

Wo werden die Anträge gestellt?
Die Einreichung der Anträge erfolgt durch das gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de

Verlängerung und Anpassungen der
Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer


Die neue Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer ist am 15.12.2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2014. Sie ersetzt die bisherigen Förderrichtlinien für EXIST-Forschungstransfer vom 21.07.2009. Anträge für Förderphase I können bis 31.12.2011 gestellt werden. Das BMWi-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird nun ebenfalls durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den neuen Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.

» Download der Förderrichtlinie (www)

Wo gibt es Hinweise und weitere Informationen?

Projektträger Jülich (PtJ)
Dietrich Hoffmann
Tel. 030 20199-421
E-Mail: d.hoffmann@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können im "Formularschrank" des BMWi abgerufen werden. Für die Beantragung wird das elektronische Antragssystem "easy" dringend empfohlen.