Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann der Antrag auf Förderung in der Förderphase II vorgelegt werden, sofern die Gründung weiterverfolgt wird.
Wer ist Antragsteller?
Die Antragstellung erfolgt durch das gegründete Unternehmen oder durch ein Unternehmen in Gründung (i. G.). Vor Förderbeginn muss die Gründung vollzogen (Eintrag im Handelsregister) und der Nachweis der notwendigen Eigenmittel erbracht sein. Die wesentlichen Know-how-Träger aus der Förderphase I sollten zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten. Es müssen sich deutlich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
Welche Antragsunterlagen werden eingereicht?
Projektantragsformular AZK (www) – Antragssystem easy, die Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Ausführlicher Businessplan (Anlage D), ergänzt um eine Ergebnisdarstellung der Förderphase I sowie eine Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplanung für Förderphase II
Gesellschaftsvertrag des Unternehmens bzw. Unternehmens in Gründung
Eigenanteilfinanzierungsnachweis
Soweit relevant, vertragliche Vereinbarungen mit der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung über den Erwerb von Patent- bzw. Lizenzrechten
Angaben über in den vorausgegangenen zwei Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhaltene „De-Minimis“-Beihilfen
Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen
Die vollständigen Unterlagen sind in Papierform (Original und eine Kopie) und in elektronischer Form (alle Dokumente im PDF-Format und zusätzlich der easy-Antrag im „AZK“-Format) einzureichen.
Wo werden die Anträge gestellt?
Die Einreichung der Anträge erfolgt durch das gegründete oder in Gründung
befindliche Unternehmen bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de
Verlängerung und Anpassungen der
Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer
Die neue Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer ist am 15.03.2012 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.01.2018. Sie ersetzt die bisherigen Förderrichtlinien für EXIST-Forschungstransfer vom 02.12.2010. Anträge für Förderphase I können bis 31.01.2015 gestellt werden. Das BMWi-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.
» Download der Förderrichtlinie (Stand: 08/2012) (www)
Wo gibt es Hinweise und weitere Informationen?
Projektträger Jülich (PtJ)
Dr. Thomas Freudenberg
Tel. 030 20199-592
E-Mail: t.freudenberg@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können im "Formularschrank" (www) des BMWi abgerufen werden. Für die Beantragung wird das elektronische Antragssystem "easy" dringend empfohlen.


Antrag Förderphase II