EXIST-Forschungstransfer

Antragstellung Förderphase I

Die Antragstellung für Förderphase I ist zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

Wer ist der Antragsteller?
Die Antragstellung für Förderphase I erfolgt durch die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung.

Welche Antragsunterlagen werden eingereicht?
Die Antragstellung für Förderphase I EXIST-Forschungstransfer ist zweistufig:

1. Stufe Antragstellung
In der ersten Stufe werden die Projektskizzen der Forscherteams durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht. Die Antragsteller werden gebeten, das elektronische Antragssystem easy-Skizze zu verwenden.

Die Unterlagen in der ersten Stufe enthalten:

  • easy skizze (www) (ein Original und zwei Kopien)
  • Projektskizze (ein Original und zwei Kopien)
  • Kopie des jeweils jüngsten Zeugnisses
  • Angaben zum Forscherteam

Neben der postalischen Übersendung aller notwendigen Antragsunterlagen, bitten wir Sie, das "easy-Formular" und die Ideenskizze auch in elektronischer Form an die untenstehende E-Mail Adresse zu schicken.

Die Projektskizzen werden vom Projektträger Jülich (PtJ) hinsichtlich der Erfüllung formaler und inhaltlicher Anforderungen im Sinne der BMWi-Richtlinie EXIST-Forschungstransfer (www) geprüft.

2. Stufe Antragstellung
Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragsteller aufgefordert, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren und einen formgebundenen Antrag zu stellen.
Dieser enthält:


Die Dokumente sind in zweifacher Ausfertigung in elektronischer und in Papierform einzureichen.

Wo werden die Anträge gestellt?
Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt über die Hochschule oder Forschungseinrichtung bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de

Verlängerung und Anpassungen der
Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer


Die neue Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer ist am 15.12.2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2014. Sie ersetzt die bisherigen Förderrichtlinien für EXIST-Forschungstransfer vom 21.07.2009. Anträge für Förderphase I können bis 31.12.2011 gestellt werden. Das BMWi-Förderprogramm EXIST-Forschungstransfer wird nun ebenfalls durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Entsprechende Anpassungen, die bei der Zuwendung zu beachten sind, finden Sie in den neuen Anlagen des Zuwendungsbescheids und auf den Websites des Europäischen Sozialfonds.

» Download der Förderrichtlinie (www)

Hinweise und weitere Informationen:

Projektträger Jülich (PtJ)
Dietrich Hoffmann
Tel. 030 20199-421
E-Mail: d.hoffmann@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können im "Formularschrank" (www) des BMWi abgerufen werden. Für die Beantragung wird das elektronische Antragssystem "easy" dringend empfohlen.