
v.l.n.r.: Dr. Christian Thirion, Dr. Lars Behrend
Quelle: Foto: SIRION GmbH
"Gerade in der Life Science Industrie ermöglichen Patente nicht nur die operative Freiheit, sondern tragen auch substanziell zur Bewertung des Unternehmens bei."
Interview mit Dr. Lars Behrend
KURZINFO
SIRION GmbH
Dr. Lars Behrend
Dr. Ulrich Bodner
Dr. Christian Thirion
www.sirion-biotech.de
Gründungsjahr: 2005
Herr Dr. Behrend, könnten Sie einem Laien kurz die Geschäftsidee von SIRION erklären?
Dr. Behrend: Wir helfen Forschern, bestimmte Krankheitsverläufe nachzuvollziehen. Dazu untersuchen wir die Funktion von Genen in verschiedenen Zelltypen. Dieses Untersuchungsverfahren basiert auf der so genannten RNA-Interferenz-Technologie. Kurz gesagt: Man schaltet bestimmte Gene in einer Zelle aus und beobachtet dann, wie sich das Zellverhalten verändert. Dieses Ausschalten übernehmen wir. Wir haben dazu eine spezielle Technologie entwickelt: Q-tech. Damit können wir in fast jedem Zelltyp Gene inaktivieren. Das Besondere ist außerdem ein ebenfalls von uns entwickeltes spezielles Lager- und Transportverfahren. Wir frieren die Zellen ein und liefern den Forscherteams dann maßgeschneidertes Zellmaterial, das sie ohne irgendwelche Vorarbeiten direkt für ihre Versuchsreihen nutzen können.
Dieses Verfahren haben Sie schützen lassen. Warum?
Dr. Behrend: Wir hatten damals überlegt, ob wir dieses Lager- und Transportverfahren über ein Patent schützen lassen sollten. Wir hätten es natürlich auch einfach als Geschäftsgeheimnis hüten können. Das ist weniger aufwändig und verursacht keine Kosten Der Nachteil ist aber, dass ein Geschäftsgeheimnis kein Geheimnis mehr ist, wenn ein Dritter auf dieselbe Verfahrensidee kommt. Und ist das Wissen erst einmal in der Welt, hat man auch keine Möglichkeit mehr, Dritte von der Nutzung auszuschließen. In diesem Fall bietet ein Patent doch einen größeren Schutz. Natürlich ist man auch da nicht vor Kopien gefeit. Wenn im Rahmen des Patentierungsverfahrens die Produkt- oder Verfahrensidee offen gelegt wird, können Nachahmer hier leicht Anregungen für ähnliche Ideen entwickeln mit denen Sie das Patent umgehen ohne dass sie sich damit strafbar machen. Also ein Risiko gibt es immer, und letztlich muss man sich sehr gut beraten lassen. Letztlich waren es aber die Investoren, die den Ausschlag gegeben haben. Kapitalgeber bevorzugen in der Regel patentierte Geschäftsideen.
Wie sind Sie bei der Patentierung vorgegangen?
Dr. Behrend: Zunächst einmal mussten wir unsere Idee im Labor validieren. Das kostet Zeit und ist auch teuer. In dieser Zeit habe ich auch immer wieder Patentrecherchen durchgeführt, weil man ja wirklich nur eine neue Erfindung patentieren lassen kann. Auch wenn sich dabei herausstellt, dass bisher noch niemand ein identisches Verfahren oder Produkt zum Patent angemeldet hat, sollte man sich auch darüber informieren, ob es vielleicht ähnliche Ideen gibt. Ich habe darüber beispielsweise wichtige Hinweise zu Trends in unserem Forschungsbereich bekommen.
Trotzdem würde ich die zeitaufwändige Patentrecherche beim nächsten Mal an einen qualifizierten Rechercheur abgeben. Das ist gut angelegtes Geld. Und die Zeit, die man damit einspart, nutzt man besser, um an seinem Patentantrag zu schreiben. Der muss „Hand und Fuß haben“. Ich habe mich daher frühzeitig mit den Vorgaben internationaler Standards beschäftigt, um zu erfahren, wie eine Erfindung dokumentiert werden muss. Beispielsweise muss die Versuchsbeschreibung sehr gut strukturiert sein. Sicherheitshalber haben wir den Text dann noch von einem Patentanwalt überprüfen und anpassen lassen.
Wie ging es nach der Validierungsphase weiter?
Dr. Behrend: Nachdem wir die wichtigsten Ergebnisse für unser Verfahren zusammengetragen hatten, haben wir unsere Erfindung im Juni 2006 beim Europäischen Patentamt angemeldet. Mit der Anmeldung erhält man zunächst einmal Priorität für seine Erfindung, ohne viel Geld investieren zu müssen. Innerhalb der dann folgenden 12-monatigen Prioritätsfrist hat man Zeit weitere Daten zu generieren. In der Regel erhält man innerhalb dieser 12 Monate auch den Recherchebericht und erhält so die Chance, auf Kritik vom Prüfer einzugehen.
Im Sommer 2007 beim Auslaufen der Prioritätsfrist haben wir uns dann dafür entschieden, eine internationale Anmeldung einzureichen. Insgesamt 18 Monate nach Anmeldung wurde unser Patent im Dezember veröffentlicht. Wann genau das Patent erteilt wird, können wir derzeit noch nicht absehen. Dies hängt maßgeblich auch von etwaigen Einsprüchen gegen das Patent ab.
Wie haben Sie die Kosten für die Patentierung finanziert?
Dr. Behrend: Insgesamt ist so ein Patentierungsverfahren eine kostspielige Angelegenheit. Insbesondere die noch bevorstehenden nationalen Anmeldungen in den einzelnen Ländern sind sehr teuer und für junge Unternehmen eine erhebliche finanzielle Anstrengung. Wir haben schon jetzt mehr als 20.000 Euro ausgegeben und werden sicherlich noch einmal mindestens 25.000 bis 30.000 Euro investieren müssen. Die bisherigen Kosten haben wir durch unsere Seed-Finanzierung von der KfW Mittelstandsbank, dem High-Tech Gründerfonds und der Bayern Kapital und einer Venture-Capital-Gesellschaft für Technologieunternehmen decken können.
Rückblickend war die Patentierung die richtige Entscheidung?
Dr. Behrend: Ja, auf jeden Fall. Das von uns entwickelte Lager- und Transportverfahren ist ein entscheidender Bestandteil unserer Geschäftsidee. Es ist nicht nur unser Alleinstellungsmerkmal sondern sichert uns vor allem die exklusive Nutzung und somit die wirtschaftliche Verwertung unserer Technologie.
Unabhängig vom eigenen Geschäftsmodell sollte man bei allen eigenen Entwicklungen die Sicherung der geistigen Urheberschaft anstreben. Wie bereits erwähnt, sind die Kosten einer Patentierung zumindest im Anfang überschaubar. Bevor signifikante Kosten entstehen, würde ich daher im Normalfall immer abschätzen, ob die Erfindung schützbar und wirtschaftlich relevant ist. Gerade in der Life Science Industrie ermöglichen Patente nicht nur die operative Freiheit, sondern tragen auch substanziell zur Bewertung des Unternehmens bei.
Viele Hightech-Gründerinnen und Gründer haben Bedenken, vor der Patentanmeldung zu viel über ihre Idee zu verraten und damit gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen.
Dr. Behrend: Ja, ich kenne diese Bedenken, teile sie aber nicht. Stillschweigen muss ich darüber bewahren, wie ich mein Verfahren oder Produkt herstelle. Aber das „wie“ muss der potenzielle Kunde ja auch nicht kennen. Den interessiert viel mehr, was es ihm bringt. Und das darf er und soll er natürlich auch erfahren.
Abschließend muss ich aber noch sagen, dass, so wichtig das Thema „Patente“ auch ist, man immer wissen muss, dass die Orientierung am Markt und am Kunden eine wesentlich größere Bedeutung hat. Wenn ich nicht bereit bin, mein Angebot kontinuierlich an den Bedürfnissen meiner Kunden auszurichten, nützt mir das schönste Patent nichts.


Gründungsbeispiele