EXIST-Gründerstipendium

BAföG

Das BAföG hat das Ziel, durch finanzielle Förderung ein Vollstudium in möglichst kurzer Zeit zu ermöglichen.

Aufgrund dessen ist die Förderung meist auf die Förderungshöchstdauer (entspricht der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit) begrenzt. Ein Zuverdienst ist in Folge dessen nur in geringem Umfang möglich.

Studenten, die BAföG beziehen, können bis zu 400 Euro monatlich verdienen, ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden. Ist das Einkommen höher, verringert sich die BAföG Zahlung entsprechend. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn "die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt, also mindestens 40 Wochenstunden erfordert." Dies könnte unter Umständen mit dem hohen Zeitaufwand einer Unternehmensgründung kollidieren.

Problem: Darlehen aufnehmen

Das BAföG wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Diese Schulden könnten bei der Aufnahme von Existenzgründerdarlehen von den Banken als Problem angesehen werden. Umgekehrt ist beispielsweise bei Gründung einer GmbH ein Stammkapital über 25.000 Euro erforderlich.