EXIST-Gründerstipendium

Sozialversicherung

Die meisten Studentinnen und Studenten sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch so bleiben, wenn

  • Sie ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Hauptberuflich hieße beispielsweise, wenn der Zeitaufwand für die berufliche Tätigkeit deutlich höher wäre als für das Studium. Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob eine selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird oder nicht. Sie sollte daher frühzeitig über die Selbständigkeit und auch später regelmäßig über die Einkommensentwicklung
    (z. B. durch Vorlage eines Einkommensteuerbescheids) informiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Familienversicherung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend beendet wird.

  • die monatlichen Einnahmen nicht höher als monatlich 360 Euro sind. (Die Einnahmen berechnen sich bei der selbständigen Tätigkeit nach dem Einkommensteuerrecht.) BAföG zählt nicht zum Gesamteinkommen!


Einkommen über 360 Euro: Ja - Hauptberuflich: Nein

Für "Unternehmer"-Studenten, die mehr als monatlich 360 Euro verdienen, endet zwar die beitragsfreie Familienversicherung. Sofern sie aber ihre selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, werden sie anschließend als Student krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind damit festgelegt. Krankenversicherung: 55,55 Euro, Pflegeversicherung: 9,98 Euro, Personen ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und keine Kinder haben: 11,26 Euro (Stand: 2009).

Hauptberuflich: Ja

Wenn Sie Ihre Selbständigkeit trotz Studium hauptberuflich ausüben, sind Sie weder über die Familienversicherung noch über die Pflichtversicherung für Studenten abgesichert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Zurück in die Familienversicherung

Wer seine Selbständigkeit wieder aufgeben möchte, kann während des Studiums wieder in die Familienversicherung der Eltern aufgenommen werden. Voraussetzung: das 25. Lebensjahr ist noch nicht vollendet (ggf. um die Dauer der gesetzlichen Dienstpflicht verlängert) und auch das sonstige Einkommen überschreitet im Monat nicht 360 Euro (für geringfügig entlohnt Beschäftigten liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro). (Stand: 2009)