Projektträger einschalten und Unterlagen anfordern
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWi folgenden Projektträger beauftragt:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin, UBV
Frau Marion Glowik
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon 030 201 99-423
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können Sie abrufen unter
www.kp.dlr.de (www) („Formularschrank“ des BMWi)
oder beim Projektträger anfordern.
Zur Erstellung von Projektskizzen (1. Stufe des Förderverfahrens) und förmlichen Förderanträgen (2. Stufe) empfehlen wir Ihnen dringend das elektronische Antragssystem „easy“.
www.kp.dlr.de (www)
Zweistufiges Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Stufe müssen Sie beim Projektträger bis spätestens 15. März der Jahre 2007 und 2008 zunächst eine Projektskizze einreichen. Diese sollte in schriftlicher und elektronischer Form vorliegen. Bitte nutzen Sie dazu „easy-Skizze“ unter www.kp.dlr.de (www)
Die Skizze sollte Angaben zum Projektkonzept (bis maximal 10 Seiten, ungebunden) und zur Finanzplanung enthalten. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Projektskizze muss in 5-facher Ausfertigung vorgelegt werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Konzepte können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze sollte folgende Gliederungspunkte enthalten:
Thema, Ziel und inhaltliche Beschreibung des Projekts und seiner Module.
Begründung des Projektvorschlags auf der Basis der Erfahrungen und Ergebnisse der Gründungsunterstützung und ggf. Gründungsforschung.
Angaben zu den bereits angebotenen Maßnahmen aus den unter Nummer 2 genannten Handlungsfeldern sowie zur Einbettung des Projektes in die Gesamtaktivitäten des Antragstellers bzw. der Verbundpartner.
Benennung der Kooperationspartner und der Form der bereits praktizierten oder angestrebten Zusammenarbeit.
Vernetzung bzw. Zusammenwirken des Projekts mit bestehenden Unterstützungsangeboten der Region.
Vorgesehene Projektlaufzeit, grobe Finanzplanung und Meilensteinplanung.
Konzeptionelle Überlegungen zur Fortsetzung der Aktivitäten nach Auslaufen der Förderung (Erreichung von Nachhaltigkeit) Aus der Vorlage eines Konzepts kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden durch den Projektträger und den Zuwendungsgeber nach folgenden Kriterien bewertet:
Fachliche Qualität des Vorhabens
Beitrag des vorgelegten Konzeptes zum Zuwendungszweck der Richtlinie und zu der Akzentsetzung in der Vorbemerkung
Erreichbarkeit von Nachhaltigkeit der geplanten Aktivitäten
Erklärung der Leitung der Hochschule(n)/Forschungseinrichtung(en) zur aktiven Unterstützung des Projekts und zur Etablierung von Strukturen und Verfahren für gründungsunterstützende Aktivitäten.
Reichweite (Übertragbarkeit des Konzepts, Multiplikatorwirkung, Hebelwirkung in Bezug auf das bisherige Gründungsgeschehen)
Beitrag zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Gründungsunterstützung
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, aufgefordert, innerhalb von rund fünf Wochen einen förmlichen Förderantrag inkl. einer ausführlichen Beschreibung des Vorhabens vorzulegen. Der Projektantrag muss ebenfalls nach den oben genannten Gliederungspunkten erstellt werden.
Die Beurteilung der Projektanträge nach den oben genannten Kriterien erfolgt unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter. Hierzu werden die Antragsteller ggf. zu einer Präsentation ihres Projektantrags eingeladen. Nach abschließender Prüfung entscheidet der Zuwendungsgeber über den Förderantrag.


EXIST-Gründungskultur