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EXIST-Forschungstransfer: Verlängerung und Änderung der Förderrichtlinien

Um exzellente Forscher weiterhin beim Schritt in den Markt unterstützen zu können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Fördermaßnahme EXIST-Forschungstransfer um drei Jahre verlängert.

Die Fördermaßnahme EXIST-Forschungstransfer ist vom BMWi im Rahmen der Hightech Strategie im November 2007 als jüngste Maßnahme der EXIST-Familie aufgelegt worden. Darüber hinaus werden die Förderbedingungen modifizieren: Die Einstellung eines betriebswirtschaftlichen Mitarbeiters wird künftig von Beginn der Förderphase I (bisher: nach sechs Monaten) möglich sein. Zudem kann in Förderphase I im Einzelfall eine Laufzeit von 24 Monaten (bisher 18 Monate) beantragt werden. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Skizzen für EXIST-Forschungstransfer ist der 31. Juli 2012.

  1. Die Einreichung von Projektskizzen ist jeweils im Zeitraum 1. Januar bis 31. Januar und 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich, letztmalig zum 31.01.2015.
  2. Die Anforderungen an die Projektbeschreibung in der 1. Stufe der Förderphase I - Projektskizze wurden modifiziert (Anlage C.1). Der Arbeitsplan und die Bestätigung der Netzwerke und des Mentors sind mit der Projektskizze einzureichen. (Anlage B)
  3. In der Förderphase I ist die Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz für den gesamten Zeitraum förderfähig (bisher 12 Personenmonate).
  4. Es gilt grundsätzlich ein Förderzeitraum von 18 Monaten für die Förderphase I, für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann im Einzelfall ein Förderzeitraum von bis zu 24 Monaten beantragt werden.
  5. Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 70.000 Euro (bisher 60.000) förderfähig.
  6. Für die Antragsberechtigung bei Förderphase II gilt, dass sich deutlich mehr als 50% der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden müssen.
  7. Die vertragliche Regelung zur Übertragung von Schutzrechten zwischen Hochschule bzw. außeruniversitärer Forschungseinrichtung und Gründungsunternehmen (z. B. Kauf-, Lizenz- oder Beteiligungsvertrag) ist vorzulegen, wenn die Schutzrechte mit Mitteln der Förderphase I finanziert wurden (Zuwendungsvoraussetzung Förderphase II).

Darüber hinaus wird künftig das Seminar „Gründerteam“, welches sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für die EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de.

Beim zweiten Investmentforum "Innovationen suchen Kapital" in Berlin wurde zudem ein Gründungsteam der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgezeichnet. Das Team "JeNaCell" erhält die 100. EXIST-Forschungstransfer-Förderung, die im Rahmen von "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" vom BMWi bewilligt wurde.

Weitere Informationen und aktuelle Förderrichtlinie:


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