Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November gesammelt.
Wer ist der Antragsteller und was wird eingereicht?
Die Antragstellung für Förderphase I erfolgt durch die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung.
1. Antragstellung
Im ersten Schritt werden die Projektanträge (AZA /AKZ /AZV) der Forscherteams durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht. Die Antragsteller werden gebeten, das elektronische Antragssystem easy-Online zu verwenden.
Die Unterlagen enthalten:
- Angaben zum Gründerteam (Anlage I.1)
- Vordruck gemäß Anlage I.1 für jede Person, ergänzt durch eine Kopie des jeweils jüngsten Zeugnisses
- Ideenpapier gemäß Gliederung (Anlage I.2a)
- Arbeitsplanung: Detaillierte Erläuterung und zeitliche Planung der Arbeitspakete (Anlage: I.2b)
- Erklärung zu geistigen Eigentumsrechten (Anlage I.3)
- Erklärung der Mentorin / des Mentors (Anlage I.4)
- Erklärung des Gründungsnetzwerks (Anlage I.5)
- Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen (Anlage I.6)
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Anlage I.7)
- easy-Skizze (zum Antragssystem easy-Online)
Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den Projektträger Jülich zu senden (Posteingang bis zum Ende der jeweiligen Einreichungsfrist).
Die Projektskizzen werden hinsichtlich der Erfüllung formaler und inhaltlicher Anforderungen im Sinne der BMWK-Richtlinie EXIST-Forschungstransfer vom 18. April 2023 geprüft. Die aktuelle Richtlinie ersetzt die Richtlinie vom 19. April 2021.
2. Jurysitzung
Im Falle einer positiver Bewertung des Antrages werden die Antragsteller eingeladen, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren. Dazu ist nach Aufforderung eine Präsentation einzureichen.
Wo werden die Anträge gestellt?
Die Einreichung der Projektanträge erfolgt über die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
Antragstellung bei:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de