Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Gründerstipendium
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung eines EXIST-Gründerstipendiums.
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Wer wird gefördert?
Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
- Gründerteams bis max. drei Personen.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
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Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
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Wie wird gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
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Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel
Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
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Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
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Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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Wann kann der Antrag gestellt werden?
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Informationen zur Vereinbarkeit von Landesprogrammen und dem EXIST-Gründerstipendium
Detailinformationen sowie Ansprechpartner zu den Landesprogrammen finden Sie in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU.
Land/ | Abgrenzung/Abstimmung |
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BB (Brandenburg) Gründung innovativ | Die Förderung erfolgt erst im Anschluss an EXIST. |
BE (Berlin) Berlin Startup Stipendium | Im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium erfolgt keine Förderung durch das Berlin Startup Stipendium. Das EXIST-Gründerstipendium kommt für Gründungsvorhaben infrage, die aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen ihr Vorhaben im Rahmen des BSS (max. 8 Monate) nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten. |
BY (Bayern) FLÜGGE | Die Förderung erfolgt entweder im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium oder im Fall einer Ablehnung von EXIST-Gründerstipendium. |
HE (Hessen) Hessen Ideen | Im Anschluss an eine Föderung durch Hessen Ideen ist eine Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium möglich. |
MV (Mecklenburg-Vorpommern) Gründersti-pendium | Die Förderung durch das Landesprogramm erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. Der fertige Businessplan muss eingereicht werden und die Gründung erfolgen. Eine EXIST-Förderung im Anschluss an das Gründerstipendium MV ist nicht möglich. |
NI (Niedersachsen) Gründerstipendium | Die Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium im Anschluss an das Landesstipendium ist möglich, wenn die Landesförderung max. 8 Monate umfasst, keine Gründung realisiert wurde und lediglich Machbarkeitsstudien durchgeführt wurden. |
NW (Nordrhein-Westfalen) Gründerstipendium.NRW | Gründungsvorhaben, die aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen ihr Vorhaben im Rahmen des Gründerstipendiums NRW (max. 8 Monate) nicht zum Abschluss bringen konnten, können durch EXIST-Gründerstipendium gefördert werden. Die Förderung durch das Gründerstipendium.NRW erfolgt nach EXIST. |
RP (Rheinland-Pfalz) Start-up innovativ | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
SH (Schleswig-Holstein) Gründerstipendium Schleswig-Holstein | Die Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium im Anschluss an das Landesstipendium ist nur dann zulässig, wenn die Landesförderung max. 8 Monate erfolgt ist, keine Gründung realisiert wurde und lediglich Machbarkeitsstudien durchgeführt wurden. |
SL (Saarland) Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
SN (Sachsen) Technologiegrün-derstipendium | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium oder im Fall einer Ablehnung von EXIST. |
ST (Sachsen-Anhalt) ego.-Start | Für die Förderung durch ego.-Start muss ein qualifizierter Businessplan vorgelegt werden. Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
TH (Thüringen) Thüringer Gründerprämie | Eine Förderung erfolgt nur, wenn das EXIST-Gründerstipendium abgelehnt wurde. Eine Negativbescheinigung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Antrages. |

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