EXIST-Potentiale Projektphase
Antworten auf die häufigsten Fragen
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ALLGEMEIN: BEWERTUNG KONZEPT
Wird das Konzept als Gesamtpaket angenommen bzw. abgelehnt oder kann ein Konzept auch unter Streichung von unerwünschten Komponenten vom BMWi/Expertenjury angenommen werden?Die fachliche Entscheidung über die Konzepte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens und unter Hinzuziehung einer Expertenjury. Die Expertenjury ist berechtigt, Hinweise zu geben, Auflagen zu erlassen und zu empfehlen, sowie Konzepte abzulehnen.
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ALLGEMEIN: FÖRDERSUMME
Fällt die Fördersumme aufgrund der hohen Anzahl der bewilligten Konzeptphasen für die enzelnen Projekte in der Projektphase geringer aus?Das BMWi und Projektträger sind sehr erfreut über die hohe Zahl an Anträgen und das damit gezeigte große Interesse an der Fördermaßnahme EXIST-Potentiale. Damit wird die Notwendigkeit der Maßnahme unterstrichen und dies drückt sich auch in der hohen Anzahl der bewilligten Vorhaben für die Konzeptphase aus. Die zu fördernden Vorhaben für die Projektphase in EXIST-Potentiale werden in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Die hohe Anzahl an bewilligten Konzeptphasen hat keine Auswirkung auf die Anzahl der bewilligungsfähigen Projekte in der Projektphase. Die Entscheidungen werden nach fachlichen Kriterien und unter Einbeziehung einer Expertenjury getroffen. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Anträge auf eine Projektphase gestellt werden und wie diese sich auf die einzelnen Säulen verteilen oder wie hoch die insgesamt beantragten Fördermittel sein werden.
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ALLGEMEIN: STARTTERMIN PROJEKTPHASE
Für wann ist der Starttermin der Projektphase vorgesehen?Dieser liegt voraussichtlich zwischen dem 01.02.2020 und dem 01.07.2020.
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ALLGEMEIN: MEHRERE ANTRÄGE
Bei Mitwirkung einer Hochschule in mehreren Anträgen: gibt es dann nur einen Zuwendungsbescheid? Oder wird der Ressourcentransfer über Unteraufträge realisiert? Bsp: Eine große Universität ist Juniorpartner eines Antrages einer FH und gleichzeitig Antragsteller eines eigenen Antrags. An wen gehen die Mittel und wie erfolgt die Distribution des jeweiligen Budgets technisch?Zu jedem Projektantrag gibt es einen separaten Zuwendungsbescheid. Eine Vermischung von Projekten in einem Zuwendungsbescheid erfolgt nicht.
Zu dem Bsp: Die Universität, die "Juniorpartner" in einem Projekt ist, kann Verbundpartner sein - dann stellt sie einen eigenen Antrag und erhält einen Zuwendungsbescheid und eigene Mittel innerhalb des Verbundvorhabens. Oder die Universität wird als Projektpartner im Unterauftrag der FH eingebunden, dann erhält nur die FH einen Zuwendungsbescheid und die Universität erhält einen Auftrag mit entsprechender Vergütung von der FH. Bei beiden Varianten kann die Universität einen weiteren Antrag stellen, für den sie die Mittel separat erhält. Die Universität kann aber nicht Koordinator in dem Verbundprojekt sein. -
ALLGEMEIN: DOKUMENT ERKLÄRUNG/VERPFLICHTUNG DER HOCHSCHULLEITUNG
In welcher Form soll die Verpflichtung ausgesprochen werden? Ist dies ein Extra-Dokument oder reicht die Unterschrift der Hochschulleitung in den Antragsunterlagen?Die Erklärung/Verpflichtung der Hochschulleitung beschreibt das Commitment der Hochschulleitung zur Umsetzung der gründungsbezogenen Transferstrategie und ist in einem Extra-Dokument zu erbringen. Sollte bereits eine Transferstrategie vorhanden sein, dann sollte diese in den Antragsunterlagen ergänzt werden.
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ALLGEMEIN: ZWISCHENBERICHTE
In welchen Zyklen sollen „turnusmäßige Zwischenberichte“ im Projekt erstellt werden? Jährlich?Es sind jährliche Zwischenberichte zu erstellen. Der Zwischenbericht nach dem zweiten Projektjahr ist als Evaluationsbericht ausführlicher, qualitativer und quantitativer Abgleich mit den Projektzielen und Kennzahlen, zu schreiben. Konkrete Angaben enthalten der Zuwendungsbescheid sowie die weiteren Nebenbestimmungen im Falle einer Bewilligung.
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FORMALES: FRIST PROJEKTANTRAG
Muss der Projektantrag in schriftlicher Form und unterschrieben ebenfalls bis zum 30.08. um 18 Uhr postalisch bei Ihnen eingegangen sein oder gilt die Frist ausschließlich für Easy Online?Als Zeitstempel gilt die Eingangszeit des hochgeladenen Antrages über easyOnline. Die unterschriebenen Originale müssen postalisch nicht am 30.08.2019, 18:00 Uhr vorliegen, allerdings ist ein zeitnaher Eingang von spätestens 1-2 Werktagen notwendig, um Verzögerungen in der Antragsbearbeitung zu vermeiden.
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FORMALES: MUSTERGLIEDERUNG DES ANTRAGES
Ist die Gliederung eine feste Vorgabe oder darf sie verändert werden?Es wird empfohlen, sich bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes an die im Leitfaden benannten Fragen sowie die auf dem EXIST-Workshop präsentierte Mustergliederung zu orientieren. Dies bedeutet, dass individuelle Anpassungen an der Gliederung durchaus möglich sind. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass die durch die Mustergliederung gekennzeichneten Inhalte durch eine veränderte Gliederung nicht verloren gehen und dass unter Umständen Erschwernisse bei der Begutachtung der Anträge durch eine geänderte Gliederung auftreten können.
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FORMALES: ANTRAGSGLIEDERUNG
Beim EXIST-Workshop in Berlin wurden die Kapitel des Antrags in anderer Reihenfolge gegliedert als im Leitfaden. Welche Version gilt?Es wird empfohlen, sich bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes an die im Leitfaden benannten Leitfragen zu orientieren. Die auf dem Workshop präsentierte Version der Mustergliederung ist die jüngere Version (im Vergleich zum Leitfaden), es wird empfohlen, sich daran zu orientieren.
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MAXIMALE FÖRDERSUMME BEI VERBUNDVORHABEN
Wie hoch ist die derzeit angedachte max. Fördersumme bei einem Verbundvorhaben mehrerer Hochschulen/Universitäten?Die Richtlinie EXIST-Potentiale erklärt dazu: "Bei Verbundprojekten und in begründeten Einzelfällen kann dieser Ausgabenrahmen überschritten werden, wenn die Mittel für den Erfolg ausschlaggebend sind und die ausdrückliche Zustimmung der Auswahljury vorliegt." Die Antragsteller sollte man daher das Augenmerk auf die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Maßnahmen und die Nachhaltigkeit des Gesamtprojektes legen. Die Beurteilung der Nachhaltigkeit, d.h. die Frage nach der Weiterfinanzierung der Maßnahmen nach Projektende, wird in der Beurteilung der Vorhaben durch die Wettbewerbsjury eine bedeutende Rolle spielen. Dies gilt für alle Anträge, ob Einzel- oder Verbundantrag. Bei Verbundanträgen, die eine Mehrzahl an Verbundpartner beinhalten, gilt folgendes:
- In der Inhaltlichen Säule "International überzeugen" darf die Höchstgrenze von 1,5 Millionen Euro für eine teilnehmende Hochschule nicht überschritten werden. Insgesamt ist eine Überschreitung der Grenze von 5,0 Millionen Euro pro Verbund im Grundsatz nicht vorgesehen. Nur in dezidiert begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung der EXIST-Expertenjury von der Höchstgrenze für einen Verbund abgesehen werden, sofern eine plausible inhaltliche Begründung dies rechtfertigt.
- In der Inhaltlichen Säule "Regional vernetzen" darf die Höchstgrenze von 1,0 Millionen Euro für eine teilnehmende Hochschule nicht überschritten werden. Insgesamt ist eine Überschreitung der Grenze von 5,0 Millionen Euro pro Verbund im Grundsatz nicht vorgesehen. Nur in dezidiert begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung der EXIST-Expertenjury von der Höchstgrenze für einen Verbund abgesehen werden, sofern eine plausible inhaltliche Begründung dies rechtfertigt.
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MAXIMALE FÖRDERSUMME BEI VERBUNDVORHABEN
Ist die Empfehlung, dass bei Verbundvorhaben 1 Mio. € pro Hochschule (Säule Regional vernetzen) beantragt werden kann, zwingend den jeweiligen Hochschulen zuzuordnen oder können die Teilvorhaben in ihren Summen variieren und so zum Beispiel der Koordinator den größten Anteil beantragen?Im Einzelfall kann bei Verbundvorhaben die maximale Fördersumme pro Hochschule überschritten werden, wenn dies inhaltlich detailliert begründet und für den Erfolg des Vorhabens notwendig sowie dies durch niedrigere Fördersummen bei einer oder mehreren Hochschulen des Verbundes kompensiert wird, d.h. die beantragten Teilprojekte können in ihrer finanziellen Ausgestaltung unterschiedlich sein.
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Welche formalen Unterlagen müssen bei Anträgen von Verbundvorhaben eingereicht werden? Reicht jede Hochschule einen AZA und eine Vorhabenbeschreibung ein oder genügt eine Vorhabenbeschreibung pro Verbund?Bei einem Verbundantrag reicht jede beteiligte Verbundhochschule einen eigenen AZA ein und erhält einen eigenen Zuwendungsbescheid. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Verbundkoordinator: Allgemeine Vorhabenbeschreibung (20 Seiten), Teilprojektbeschreibung des eigenen Teilprojektes (10 Seiten), Pitchdeck (6 Folien), Kennzahlen des Verbundvorhabens (1 Seite), AZA für das Teilprojekt
- Verbundpartner: Teilprojektbeschreibung des eigenen Teilprojektes (10 Seiten), AZA für das Teilprojekt
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Soll jeder Verbundpartner die gemeinsamen zwanzig Seiten seinem Teilvorhaben voranstellen?Nein. Die Vorhabensbeschreibung für den Verbund muss lediglich einmalig durch den Verbundkoordinator eingereicht werden.
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Reicht der Verbundkoordinator zwei Anträge ein? Bei easy-online gibt es ja nur eine Version, die nicht zwischen Teilvorhaben und übergeordnetem Vorhaben unterscheidet. Wie macht man dies jeweils deutlich? Bzw. über welches Formular definiert man das Verbundvorhaben formal?Nein. Der Verbundkoordinator reicht ein Dokument "Vorhabenbeschreibung" (Übergeordnetes Vorhaben und Teilprojekt) mit 30 Seiten ein und einen AZA, der die kalkulierten Ausgaben für sein Teilprojekt enthält. Im AZA werden unter “Kooperationspartner“ alle Verbundpartner aufgeführt.
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: PROJEKTLEITER
Ist der Projektleiter des Teilvorhabens des koordinierenden Vorhabens identisch mit dem Projektleiter des Verbundvorhabens?Ja. Die koordinierende Hochschule benennt nur einen Projektleiter.
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: TERMIN FORMALE EINREICHUNGEN
Gibt es eine Vorgabe, wie weit die formalen Einreichungen der Teilvorhaben zeitlich auseinanderliegen dürfen?Nein. Vorliegen müssen alle Einreichungen zur Ausschlussfrist. Es wird allerdings empfohlen, die Einreichungen zeitlich zu koordinieren. Sollte dies bei einem Verbund nicht möglich sein und die Einreichungen zeitlich sehr weit auseinander liegen, wird empfohlen, den Projektträger hierüber zu informieren.
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BEANTRAGUNG VON VERBUNDVORHABEN: UNTERSCHIEDLICHE LAUFZEITEN
Ist es möglich, dass bei einem Verbundvorhaben die einzelnen Verbundpartner zu unterschiedlichen Startterminen beginnen? Kann also jeder Verbundpartner per Zuwendungsbescheid für das gemeinsame Verbundprojekt einen anderen Bewilligungszeitraum haben? Oder müssen sich die Verbundpartner auf eine Laufzeit einigen?Ein Verbundprojekt benötigt eine gemeinsame, einheitliche Laufzeit. Im elektronischen Handbuch der Projektförderung ist dazu ein „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ des BMBF zu finden. In diesem steht: „Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner durch mindestens folgende Informationen über das Verbundprojekt nachgewiesen werden:
- Verbundpartner,
- Ausgaben-/Kosten und beantragtes Fördervolumen
- Laufzeit
- Arbeitsplan
- Verwertungsplan und bestehende Schutzrechte,
- Verbundkoordinator (Verbundpartner, der das Verbundprojekt koordiniert, möglichst mit einschlägigen Erfahrungen, auch als Zuwendungsempfänger)."
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KENNZAHLEN
Welche Kennzahlen sollen die Anträge enthalten?Ausgehend von dem Status-quo sollen die zu entwickelnden Kennzahlen die Projektziele und den Projektfortschritt qualitativ und quantitativ abbilden. Das adressierte Delta soll klar erkennbar sein. Das Projekt sollte sich an den entwickelten Kennzahlen messen und bewerten lassen. Die Kennzahlen sollten eine Nachverfolgung, Bewertung und Steuerung des Projektes ermöglichen. Die KPI können einen Mittelwert bzw. einen Zielkorridor abbilden und müssen nicht punktgenau erreicht werden.
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KENNZAHLEN/KPI
Wie bekommt man Qualität in die Kennzahlen/KPI?Anzahl und Qualität der Kennzahlen bemessen sich daran, wie konkret sie das Projekt und insbesondere die Ergebnisse des Projektes abbilden, d.h. der quantitative Output ist gleichermaßen wichtig, wie der qualitative Output. Je konkreter die Kennzahlen gefasst werden und zur Struktur und dem Output passfähig sind, desto qualitativ hochwertiger sind die Kennzahlen.
Folgende Beispiele:◦Anzahl der Gründungen, differenziert bspw. nach Art der Gründung
◦Anzahl der Finanzierung, differenziert bspw. nach Art, Höhe und Quelle der Finanzierung
◦Anzahl der Veranstaltungen, differenziert bspw. nach Inhalt, Aufwand, Stetigkeit, Reichweite, Partner, etc.
◦Höhere Zufriedenheit & Gründungsbereitschaft nach gründungsbezogenen Veranstaltungen
◦Internationalisierung von Ausgründungen (z.B. Zahl der ausl. Ländermärkte, Art der internationalen Aktivitäten wie Export, Produktion, F&E, JV etc.) -
GRÜNDERHOCHSCHULE: GESCHÄFTSMODELL
Besteht die Anforderung ein eigenes Geschäftsmodell zu entwickeln?Im Rahmen der Förderung besteht die generelle Anforderung die geförderten Maßnahmen im Sinne einer Anschubfinanzierung zu finanzieren, d.h. die Instrumente, Maßnahmen, Stellen sollen im Idealfall nach Ende der Förderung weiterhin Bestand haben und fortgeführt werden, da ansonsten eine Förderung nicht möglich wäre. Es ist somit notwendig ein Konzept zu entwickeln, das Maßnahmen entwickelt, welche die Möglichkeit der Verstetigung bieten. Es sollte ein „Geschäftsmodell“ entwickelt werden, das individuell auf die jeweiligen Rahmenbedingungen an der Hochschule zugeschnitten ist. Hierzu können unter anderem:
◦Die Überführung von Projektfinanzierten Personalstellen in den Haushalt der Hochschule
◦Die Einwerbung von Mitteln oder Leistungen Dritter
◦Fundraising- und Sponsoring Konzepte
◦Interne Leistungsverrechnung
◦Finanzierung über das Land oder die EU
◦Angebot von zahlungspflichtigen Leistungen für Startups -
EIGENANTEIL: BERECHNUNG DER FÖRDERFÄHIGEN AUSGABEN
Wenn wir zwei Mio. Fördersumme beantragen, kommt der Eigenanteil dann obendrauf oder ist er inkludiert, die eigentliche Förderung also geringer?Gemäß der Richtlinie EXIST-Potentiale ("Die Förderung während der Projektphase (...) kann eine Laufzeit von bis zu vier Jahren umfassen. In der Projektphase ist im Grundsatz eine Förderung in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mio. Euro möglich.(...)") ist eine Förderung bis 2.000.000 Euro pro Vorhaben möglich. Die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen also höher, der Eigenanteil ist also noch dazuzurechnen.
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EIGENANTEIL: NACHWEIS
Wie ist der Eigenanteil nachzuweisen? Was können sich Hochschulen als Eigenanteil anrechnen lassen?Der Leitfaden EXIST-Potentiale führt hierzu aus: „Der Eigenanteil der Hochschule kann durch projektbezogene Sach- und Personalausgaben, die aus hochschulinternen Mitteln finanziert werden, erbracht werden. Wie der Eigenanteil verwendet wird, muss aus der Ausgabenübersicht hervorgehen. Die Berücksichtigung des Eigenanteils orientiert sich an den zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Das bedeutet konkret: Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil aufzubringen. Der erforderliche Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben kann in Form von Geldleistungen und/oder geldwerten (unbaren) Leistungen als Eigen- oder Drittmittel erfolgen. Bei geldwerten Leistungen handelt es sich um eine Finanzierung ohne Geldfluss (z. B. Wert unbarer Eigenleistungen / Arbeitszeitanteil von anderweitig finanziertem Personal).
Der Wert der unbaren Leistungen ist sowohl im Antrag wie auch im Verwendungsnachweis als fiktive Ausgabe und als Eigenmittel darzustellen.
Die Hochschulen erklären mit Antragstellung, dass der 10%-ige Eigenanteil aufgebracht werden kann. Private Hochschulen reichen zusätzlich folgende Unterlagen mit ein (HR/Vereinsregister; Jahresabschluss des letzten Jahres; Lfd. Wirtschaftsplan/BWA). -
DEPUTATSREDUKTION
Ist eine Deputatsreduktion möglich? In dem Fall soll ein Lehrbeauftragter 2 – 4 Semsterwochenstunden ( ca. 8000 EUR im Jahr) „beauftragt“ werden, um den grundfinanzierten Professor stundenweise zu entlasten, damit dieser im Projekt anteilig mitarbeiten kann. Ist sowas möglich?Ja, das ist möglich. Die Kosten für den Lehrbeauftragten können als Ausgaben in EXIST-Potentiale anerkannt werden.
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HÖCHSTGRENZEN FÜR BERATUNGSHONORARE
Gibt es seitens des Projektträgers oder des Ministeriums Höchstgrenzen für Beratungshonorare, z.B. im Rahmen des Mentorings?Beraterhonorare sind gem. AZA-Richtlinie in Anlehnung an die §§ 9 - 11 des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG) zu vereinbaren und auf 1.000 € zzgl. MWSt. für 8 Stunden begrenzt.
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EXTERNE BERATER
Können externe Berater, Referenten, internationale Teams, o.ä. eingeladen werden. Können von diesem Kreis Reisekosten übernommen werden und/oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden?Der konkrete Bezug zu einem Arbeitspaket und der Nutzen der Einladung muss erläutert/dargestellt werden. Die Aufwandsentschädigung sollte angemessen sein und sich an der Honorarregelung der AZA Richtlinie orientieren. Die Reisekosten können, unter Berücksichtigung des Bundesreisekostengesetzes übernommen werden.
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INNOVATIONSGRAD
Welchen Innovationsgrad müssen die geplanten Maßnahmen aufweisen?Es sollen plausible und nachvollziehbare Projekte entwickelt werden, die einen Beitrag zum gewählten Schwerpunkt leisten. Die Innovation einzelner Instrumente ist hierbei nicht von Belang. Sollten für eine geplante Maßnahme bereits Best-practice Beispiele existieren, dann ist eine Orientierung an diesen Beispielen in jedem Fall sinnvoll.
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SCHWERPUNKTE
Darf ein Antrag mit einem klaren Schwerpunkt auch Aspekte aus anderen Schwerpunkten enthalten?Die Abgrenzung der einzelnen Schwerpunkte ist nicht vollständig disjunkt, d.h. natürlich können die Konzepte auch Aspekte aus anderen Schwerpunkten enthalten, wenn sie den eigentlich beantragten Schwerpunkt unterstützen. Es sollte jedoch nicht dazu genutzt werden, um Mittel zu „sichern“ ohne Bezug zum eigentlichen Kernprojekt. Der Fokus auf einen Schwerpunkt muss klar erkennbar sein. Projekt ohne klare Schwerpunktsetzung können bei der Bewertung ggf. nicht berücksichtigt werden.
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WAHL DER KOOPERATIONSPARTNER
Welche internationalen Kooperationspartner sollten gewählt werden?Das ist in erster Linie von der Ausgestaltung des Projektes abhänig (z. B.: Gewinnung von internationalen Gründern und Teams, Markterschließung, Forschungskooperation im Entrepreneurship Kontext, etc.). Idealerweise werden Partner eingebunden die eine entsprechende Expertise im jeweiligen Kontext nachweisen können und denen aus der Kooperation mit der Hochschule ein Mehrwert entsteht. Die grundsätzliche Frage bei der Einbindung von Partnern besteht darin, wie können diese langfristig an das Projekt gebunden werden, damit auch nach dem Ende der Förderung eine Fortführung der Kooperation wahrscheinlich ist. Welche Mehrwerte dem Partner geboten werden können hängt in erster Linie von dem Status-quo und dem Inhalt des Projektes ab.
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KOOPERATION MIT UNTERNEHMEN
Gibt es positive oder negative Meinungen zu Kooperationen mit Unternehmen?Die Einbindung von Unternehmen ist grundsätzlich positiv zu werten, wenn sie dem Projekt und dessen Entwicklung förderlich sind. Häufig trägt die Einbindung von Partnern zu einer nachhaltigen Verankerung der Projekte bei und hilft bei der Entwicklung eines eigenen klar abgegrenzten Profils.
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ZIELGRUPPEN IM BEREICH INTERNATIONAL ÜBERZEUGEN
Müssen die Gründer/Gründerteams im Schwerpunkt "International überzeugen" den Anforderungen des EXIST-Programms entsprechen?In erster Linie geht es darum internationale Gründerteams für Deutschland zu interessieren, die mit ihrem Unternehmen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Es sollen also mehr Gründungen aus dem Projekt resultieren. Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, wenn das Projekt im Rahmen von EXIST-Gründungskultur auch die Antragszahlen für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer steigert.
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REIFE DER TEAMS DIE NACH DEUTSCHLAND KOMMEN
Wie weit müssen die Teams sein, die nach Deutschland kommen? Dürfen Sie bereits gegründet haben?Die Reife der Teams und Start-ups die nach Deutschland kommen und ob sie bereits gegründet haben dürften hängt in erster Linie vom dem geplanten Betreuungs- und Akzelerationskonzept ab. Gründer/Teams in einer sehr frühen Phase benötigen sehr viel Betreuung in jeder Lebenslage (Relocation, Beratung, Aufenthaltstitel, Behördengänge, etc.). Diese werden in erster Linie auch eher das Ziel haben eine erste Finanzierung zur Entwicklung eines Prototypen und Businessplans zu bekommen. Sollten sie sich auf eines der EXIST-Förderprogramme bewerben wollen, dann dürften sie nicht gegründet haben. Sollten es bereits gegründete und weiter entwickelte Start-ups sein, die beispielsweise mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt zu adressieren nach Deutschland geholt werden, dann sind zum einen die Beihilferechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und das Netzwerk muss auch in der Lage sein diesen Team einen Mehrwert zu verschaffen. Zusätzlich besteht dann die Herausforderung diese Teams mittel-, bis langfristig an den Standort zu binden.
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VISA UND RELOCATION
Wie können Visa Probleme und Relocation Herausforderungen gelöst werden?Hier sollten sich regionale Partner gesucht werden, die das Netzwerk bei diesen Herausforderungen aktiv unterstützt. Die Entwicklung vollständig eigener Netzwerke und Lösungen ist sicherlich kapazitiv nicht abbildbar und auch nicht zu empfehlen.
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MISCHKONZEPTE
Wie werden Mischkonzepte gesehen, die sowohl Regionalisierung als auch Internationalisierung adressieren? Muss ein Schwerpunkt hervorstechen?Der Antragsteller soll sich überlegen, in welchem inhaltlichen Schwerpunkt der größte Teil der vorgesehenen Arbeiten bzw. Maßnahmen liegt und sich diesem Schwerpunkt zuordnen. Jedes Vorhaben wird spätestens im Rahmen der Begutachtung einem Schwerpunkt zugeordnet.
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VORZEITIGER MAßNAHMENBEGINN KOOPERATIONVERTRAG
Stellt der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem zukünftigen Partner einen vorzeitigen Maßnahmebeginn dar?Ein Kooperationsvertrag mit zukünftigen Partnern unter dem Vorbehalt einer positiven Bewilligung stellt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar. Im Gegenteil: er untermauert das ernsthafte Interesse der Kooperationspartner.
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FÖRDERUNG VON PROFESSUREN
Ist die Förderung von Professuren in EXIST-Potentiale vorgesehen?Nein. Professuren fallen in die Zuständigkeit der Länder und sind auch schon in vorherigen Fördermaßnahmen nur über die Länder oder Stiftungen finanziert worden. Im Einzelfall kann eine Junior-Professur im Antrag (Potentiale heben) vorgesehen werden, sofern dies inhaltlich begründet und für den Erfolg des Vorhabens notwendig sowie der Projektbezug gegeben ist.
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FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN
Wir würden gerne innerhalb des EXIST-Projekts Gründungsteams unterstützen und sind unsicher, welche Maßnahmen aus EXIST heraus förderfähig sind. Wie sieht es mit folgenden Ausgaben aus:Reisekosten für Gründungsteams um z.B. zu Messen zu fahren/bei Firmen vorstellig zu werdenexterne Experten, die über Unteraufträge Coachings übernehmen, beim Businessplan schreiben unterstützen oder Marktanalysen durchführenRäume anmieten für GründungsteamsBefinden sich Gründerteams in der Förderung durch ein EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungstransfer oder eine andere Fördermaßnahme, dann sind weitere Ausgaben über EXIST-Potentiale nicht zuwendungsfähig. Räume können im Rahmen des Aufbaus eines "Gründerhauses" als Teil des Gesamtkonzeptes anerkannt werden. In der Vorgründungsphase und vor der Antragstellung im EXIST-Programm können Räume und Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden (Siehe geldwerte Leistungen für Gründer oder Teams).
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GELDWERTE LEISTUNGEN
Können geldwerte Leistungen für Gründer oder Teams erbracht werden?Nicht förderfähig sind Leistungen, die sich an bereits gegründete Unternehmen richten und damit eine Beihilfe darstellen. Förderfähig sind Incentives, wenn sie sich an die Gründer als natürliche Personen in der Vorgründungsphase richten und ein klarer Bezug zum Vorhaben gegeben ist.
- Bspw.: Gewinnspiele, Incentivierungsmaßnahmen, Ideenwettbewerbe, Gutscheine
Reisekosten
Aufwandsentschädigungen
Nicht förderfähig ist die Vergabe von "Geldmitteln", also die Weiterreichung von Geld direkt an Gründer.
- Bspw.: Gewinnspiele, Incentivierungsmaßnahmen, Ideenwettbewerbe, Gutscheine
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STIPENDIEN
Sind geringfügige Stipendien, wie Hessen Ideen, Prototypen-Stipendien für drei Monate usw. für Gründer in der Projektphase erlaubt bzw. förderfähig?Stipendien an Gründer sind nicht förderfähig. Es wird empfohlen sich auf gründungsbezogene Sachleistungen zu fokussieren.
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UNTERSTÜTZUNG VON VOR-GRÜNDUNGSPROJEKTEN - GRÜNDUNG (g)GmbH
Für die Unterstützung von Vor-Gründungsprojekten z.B. für Prototypenbau u.ä. wird die Gründung einer (g)GmbH in Erwägung gezogen oder das Auflegen eines Fonds.
Frage: Kann die Gründung der (g)GmbH einschließlich Stammkapital aus der Förderung finanziert werden?Nein.
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UNTERSTÜTZUNG VON VOR-GRÜNDUNGSPROJEKTEN - FOND
Für die Unterstützung von Vor-Gründungsprojekten z.B. für Prototypenbau u.ä. wird die Gründung einer (g)GmbH in Erwägung gezogen oder das Auflegen eines Fonds.
Frage: Kann für den o.a. Zweck ein Fond angelegt werden, der aus den Fördermitteln finanziert wird?Nein.