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Trade Sale: Strategischer Investor übernimmt Anteile

Prinzipiell entscheiden sich Investor und Gründungsteam für den Trade Sale, wenn beide Parteien ihre Anteile an dem Unternehmen verkaufen, weiß David Stuck. Er ist Venture Capital Analyst der bmp Beteiligungsmanagement AG, die als Fondsmanagerin u.a. in EXIST-geförderte Start-ups investiert und eng mit dem Gründungsnetzwerk der Berliner Hochschulen zusammenarbeitet. „Der Trade Sale kommt häufig vor und bedeutet, dass Investor und Gründer nach einem vorher vereinbarten Zeitraum ihre Beteiligung an der Kapitalgesellschaft - GmbH oder UG - an ein anderes Unternehmen verkaufen. Bei dem Käufer handelt es sich häufig um einen strategischen Investor, also ein Unternehmen, das sein eigenes Geschäftsmodell über eine Beteiligung an dem Start-up stärken möchte.“

Dabei kann diese Art der Beteiligung neben dem finanziellen Engagement weitere Vorteile für das Start-up bringen. David Stuck: „Nehmen Sie zum Beispiel ein junges Fin-Tech Unternehmen, das eine innovative Lösung für den Finanzdienstleistungsbereich entwickelt hat. Dieses Produkt kann natürlich von einem größeren Kreditinstitut als strategischem Investor ganz anders auf den Markt gebracht werden. Was nicht zuletzt auch den Effekt hat, dass so der Wert des Unternehmens und damit auch die Gesellschaftsanteile der Gründer im Wert steigen." Hinzu komme, dass strategische Investoren in der Regel meist so sehr an dem jungen Unternehmen interessiert seien, dass sie auch bereit sind, einen gewissen Aufschlag auf den Preis zu bezahlen.

Da es sich bei den strategischen Investoren um Unternehmen handelt, die nicht selten bereits im geschäftlichen Kontakt mit dem Start-up stehen, kommt der Trade Sale vor allem bei Start-ups als Exit-Kanal in Frage, die im B2B-Bereich unterwegs sind und daher hauptsächlich Unternehmen zu ihrem Kundenkreis zählen. „Die Übertragung der Gesellschafteranteile ist dann relativ einfach. Sobald sich der Erst-Investor und sein Nachfolger über den Preis für die Gesellschaftsanteile und die sonstigen Konditionen (insbesondere Garantien) geeinigt haben, werden die Gesellschaftsanteile in einem Unternehmenskaufvertrag notariell übertragen. Das Start-up-Team ist in die Verhandlungen einbezogen, da es in diesem Exit-Szenario ebenfalls seine Anteile verkauft. Das bedeutet, alle Parteien verkaufen ihre Shares, da der neue Investor an dem gesamten Unternehmen und nicht nur an den VC-Shares interessiert ist", so David Stuck.

Secondary Buyout: Finanzinvestor übernimmt Anteile

Verbreitet ist auch der Secondary als Exit-Kanal. Dabei verkauft in der Regel nur der Investor seine Anteile und nicht das Gründungsteam. Die Unternehmens-Anteile werden nicht - wie beim Trade Sale - an einen strategischen Investor übertragen, sondern an einen Finanzinvestor. In der Regel handelt es sich um Venture-Capital-Gesellschaften, die sich mit einem hohen Betrag an jungen Wachstumsunternehmen beteiligen mit der Aussicht, nach einem vereinbarten Zeitraum mit einer möglichst hohen Rendite wieder auszusteigen. Darüber hinaus zählen aber auch die Förderbanken und Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer zu den Finanzinvestoren. Deren Engagement ist allerdings weniger von hohen Renditeerwartungen geprägt: Ihnen geht es vor allem um die Förderung junger Unternehmen. David Stuck: „Ein Secondary ist genauso schnell und kostengünstig zu bewerkstelligen wie ein Trade Sale. Der einzige Nachteil ist, dass der Gewinn beim Verkauf der Anteile geringer ist als beim Trade Sale, da der neue Investor das Unternehmen nur unter rein finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet."

Start-up Gründer und Investor geben sich die Hand

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Buy Back: Gründer bzw. Gesellschafter kaufen Anteile zurück

David Stuck: "Beim Buy Back kaufen die Gründer oder das Management, sofern es am Unternehmen beteiligt ist, die Anteile vom Investor zurück." Die Gründer bzw. Gesellschafter sind dann wieder alleiniger Herr im Haus. Voraussetzung ist natürlich, dass das Unternehmen liquide ist und dass alle weiteren Investitionen über den Cash Flow finanziert werden können.

Initial Public Offering (IPO): Börsengang

Der Börsengang gilt gemeinhin als Königsweg eines Exits. Zumindest gibt es immer wieder Schlagzeilen, wenn ein Start-up den Gang an die Börse plant. Tatsächlich kommt er aber sehr selten vor, so die Erfahrung von David Stuck: „Die Kosten dafür sind enorm hoch, weil die Vorbereitung und die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft sehr zeit- und kostenaufwändig sind. Dazu kommt: Der Börsengang muss zum Marktumfeld passen. Wir erleben immer wieder, dass Börsengänge angestrebt werden, die nicht zustande kommen, weil es einfach vom Marktumfeld her nicht klappt.“ Wichtig ist zum Beispiel, wie ein Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern dasteht. 

Liquidation: Unternehmen wird geschlossen

Auch die Liquidation eines Unternehmens, die nach einem Asset Deal erfolgt, ist eine Exit-Variante. Leider kommt sie sehr häufig vor. Auch diese Erfahrung haben nahezu alle VC-Gesellschaften gemacht: Eine Liquidation ist gleichzusetzen mit dem Scheitern des Unternehmens bzw. des Geschäftsmodells. Dabei versuchen die Anteilseigner natürlich noch alles zu verkaufen und zu Geld zu machen.

Gut zu wissen: das kleine Einmaleins der VC-Finanzierung

Wenn Investor und Start-up über die Ausgestaltung des Beteiligungsvertrags verhandeln, spielt die Frage nach dem Exit keine unwesentliche Rolle. Nicht nur deswegen fahren Gründungsteams gut damit, wenn sie sich von einem (Fach-)Anwalt unterstützen lassen, der Erfahrungen mit Kapitalbeteiligungen an jungen Unternehmen besitzt. Wobei die Gründer das Ruder nicht komplett aus der Hand geben sollten, so David Stuck: „Das Gründungsteam sollte wissen, welche Konsequenzen die jeweiligen Vereinbarungen haben. Es schadet auch nichts, sich mit dem Basisvokabular in Sachen Kapitalbeteiligungen vertraut zu machen. Und im Zweifelsfall sollte man sich im Verhandlungsgespräch nicht davor scheuen, einfach nachzufragen, wenn Investoren mit Fachbegriffen 'um sich werfen'".

Weitere Informationen: Tipps zum Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Start-up

Aktuell managt die bmp auch die VC-Fonds der IBG in Sachsen Anhalt. Die IBG-Fonds (Fondsvolumen: 150 Mio.€) finanzieren junge Unternehmen (Seed und Start-up) mit nachhaltigem und überdurchschnittlichem Wachstumspotential sowie Sitz/Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die Beteiligungen profitieren neben Kapital auch von einer aktiven Unterstützung beim Business Development und einem breiten Netzwerk.