Geht es um das Thema ‚Patentierung‘, stehen zwei Fragen im Vordergrund, so Claas Junghans, Patentanwalt und Coach beim Technologie Coaching Center in Berlin:
Erstens: Können dem Start-up Probleme durch die Rechte Dritter entstehen – oder besteht Freedom to Operate, FTO? Die Antwort darauf ist wichtig, weil die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden. Hat das Start-up-Team ein wichtiges Patent nicht gekannt hat, ist möglicherweise die gesamte Entwicklungsarbeit wertlos.

Zweitens: Benötigen wir überhaupt einen Patentschutz, auch für unsere weiteren Produktentwicklungsschritte? Und bekommen wir ihn auch?“ In dem Zusammenhang stellt sich auch für Ausgründungen aus Hochschulen immer wieder die Frage, ob sie das Patent für die Technologie, die die Grundlage ihrer Geschäftsidee ist, von der Hochschule kaufen oder besser gegen eine Lizenz nutzen.

Claas Junghans rät dazu, das Patent bei den Hochschulen zu belassen: „Die Hochschule ist dabei eine Art Safe, in dem man das Patent lagert. Und wenn alles schiefgeht und das Unternehmen nicht mehr weitermachen kann, besteht wenigstens die Möglichkeit, eine erneute Lizenz dieses Patents im Rahmen einer Neugründung zu nutzen. Anderenfalls wird das Patent möglicherweise mit der Insolvenzmasse verkauft.“ Aber egal ob Patent oder Lizenz: Letztlich müssen alle wichtigen Fragen in einem operativen Plan beantwortet und immer wieder auf ihre Relevanz hin überprüft wer- den. Wichtig ist dabei auch, ein Budget einzuplanen, das einen gewissen Handlungsspielraum zulässt, um zum Bei- spiel eine spätere Anmeldung in weiteren Ländern zu er- möglichen, so die Erfahrung von Claas Junghans: „Darüber hinaus müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um auch nach der ersten Patentanmeldung weitere Entwicklungsarbeiten fristgerecht zum Abschluss zu bringen. Wie soll die Technologie in drei Jahren aussehen? Sollen zukünftige Ergebnisse geschützt werden? Und hat das, was man jetzt über die eigene Erfindung schreibt, Einfluss auf die Schutzfähigkeit der Ergebnisse in drei Jahren?“ Alles in allem sollten beim Thema Patentierung in jedem Fall zwei typische Fehler vermieden werden, empfiehlt Claas Junghans: „Erstens, eine zu frühe Anmeldung. Denn mit der ersten Anmeldung wird eine Fülle an späteren Fristen ausgelöst, die sich nicht aufschieben lassen. Viele dieser späteren, fristgebundenen Handlungen sind mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Und wenn die finanziellen Mittel dafür fehlen, verfällt die Anmeldung möglicherweise. Der zweite Fehler betrifft einen zu weit- reichenden Schutzanspruch. Wenn die Ansprüche viel breiter sind als die Beispiele, die bisher zur Dokumentation der Erfindung erarbeitet wurden, weist das Patentamt die Ansprüche möglicherweise zurück; gleichzeitig stellt die Veröffentlichung der breit gefassten Anmeldung ein Hindernis für spätere ‚Zuerfindungen‘ dar.“