iStock - fotogestoeber

Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers Olaf Scholz vom 8. Dezember 2021 wurden aufgrund veränderter Zuständigkeiten Ministerien umbenannt. In diesem Zusammenhang haben sich auch einige der bestehenden Kürzel geändert. Darunter fällt auch das Bundeswirtschaftsministerium, welches durch den Organisationserlass in „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ (BMWK) umbenannt wurde.

Was ändert sich für die EXIST-Projekte?

Im Rahmen der EXIST-Förderung sind Sie dazu verpflichtet die Förderlogos für öffentlichkeitswirksamen Zwecke zu verwenden. Im Zuge der Umbenennung des Bundeswirtschaftsministeriums hat sich auch das Ministeriumslogo geändert. Alle EXIST- Projekte sind dazu verpflichtet das neue Förderlogo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eigenverantwortlich auf Webseiten, Merchandise-Artikeln, in Publikationen usw. zu aktualisieren.

EXIST-Gründerstipendium:

Das Förderlogo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das EXIST-Logo und die drei ESF-Logos müssen während der gesamten Projektförderung bei allen öffentlichkeitswirksamen Medien (Webseite, Publikationen, Merchandise usw.) verwendet werden. Nach der Förderung sind die Logos des BMWK und des ESF von der Webseite zu entfernen und dürfen nicht mehr für öffentlichkeitswirksame Zwecke verwendet werden. Mit dem EXIST-Logo kann weiterhin auf die frühere Förderung hingewiesen werden, dabei ist unbedingt auf den Förderzeitraum hinzuweisen.

EXIST-Forschungstransfer:

Das Förderlogo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das EXIST-Logo und die drei ESF-Logos müssen während der gesamten Projektförderung bei allen öffentlichkeitswirksamen Medien (Webseite, Flyer, Merchandise usw.) verwendet werden. Nach Ablauf der Förderung oder zwischen Phase I und II (nicht geförderter Zeitraum) sind die Logos des BMWK und des ESF zu entfernen. Mit dem EXIST-Logo kann nach der Förderung weiterhin darauf hingewiesen werden, dabei ist unbedingt auf das geförderte Projekt und den Förderzeitraum hinzuweisen.

EXIST-Potentiale:

EXIST-Potentiale Hochschulen sind dazu verpflichtet das Förderlogos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eigenverantwortlich zu aktualisieren und während der gesamten Laufzeit für alle öffentlichkeitswirksamen Zwecke zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass EXIST-Potentiale nicht vom ESF kofinanziert ist und deshalb nur das BMWK-Förderlogo und das EXIST-Logo zu verwenden sind.

Die Logos finden Sie hier, die Zugangsdaten können Sie Ihrem Förderbescheid entnehmen.

Weitere Information und Quelle:

Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021