Antragsteller für das EXIST-Gründerstipendium ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. An der Vorbereitung des Antrags sind allerdings sowohl die Gründer als auch die Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. das zuständige Gründernetzwerk gleichermaßen beteiligt. Folgende Aufgaben müssen erledigt werden:
Folgende Aufgaben müssen erledigt werden
- Der oder die potenziellen Gründer reichen bei der Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. dem Gründernetzwerk (Ansprechpartner siehe Netzwerkkarte) ihre Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers ein.
- Die Gründer sollten einen Mentor (z.B. Diplom-Betreuer, Doktorvater) aus der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung benennen, der die technisch-fachliche Betreuung der Gründungsvorbereitung übernimmt.
- Das zuständige Gründernetzwerk vermittelt einen Coach, der den bzw. die Gründer bei den unternehmerischen Gründungsvorbereitungen und der Businessplanerstellung begleitet.
- Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nachgewiesen werden. Dabei sollte es sich um ein EXIST-Netzwerk, eine EXIST-Partnerregion oder aber um eine vergleichbare Region handeln (siehe Netzwerkkarte). Befindet sich kein Gründungsnetzwerk an seiner Hochschule bzw. Forschungseinrichtung , kann sich der Gründer auch an ein Netzwerk einer anderen Hochschule in seiner Nähe wenden.
- Die Gründerinnen und Gründer müssen ein Beratungsgespräch durch die Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung in Anspruch genommen haben.
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung leitet den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiter.
Sowohl die Hochschule als auch der bzw. die Gründer werden vom PTJ über die Bewilligung informiert. Die Mittel werden direkt an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ausgezahlt. - Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF-Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ verstärkt im Antrag zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.
Antragsfristen
- Anträge können jederzeit gestellt werden.