Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Gründerstipendium
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung eines EXIST-Gründerstipendiums.
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Wer wird gefördert?
Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
- Gründerteams bis max. drei Personen.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
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Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
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Wie wird gefördert?
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr
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Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel
Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
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Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
- Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
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Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
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Wann kann der Antrag gestellt werden?
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.