Land/Programm | Abgrenzung/Abstimmung |
BB (Brandenburg)
Gründung innovativ | Die Förderung erfolgt erst im Anschluss an EXIST. |
BE (Berlin)
Berlin Startup Stipendium | Das BSS kann vor dem EXIST-Gründerstipendium in Anspruch genommen werden, wenn es zur Validierung der Produkt- bzw. Geschäftsidee eingesetzt wird (z.B. für die Entwicklung eines Prototypen). Ein EXIST-Gründerstipendium im Anschluss an das BSS kommt dabei nur für Gründungsvorhaben infrage, die ihr Vorhaben im Rahmen des BSS (max. 8 Monate) nicht zum Abschluss gebracht haben und noch kein Unternehmen gründen konnten. |
BW (Baden-Württemberg)
Junge Innovatoren | Die Förderung erfolgt erst nach der Förderung im EXIST-Gründerstipendium oder im Fall einer Ablehnung im EXIST-Gründerstipendium. |
BY (Bayern)
FLÜGGE | Die Förderung erfolgt entweder im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium oder im Fall einer Ablehnung von EXIST-Gründerstipendium. |
HE (Hessen)
Hessen Ideen | Im Anschluss an eine Föderung durch Hessen Ideen ist eine Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium möglich. |
MV (Mecklenburg-Vorpommern)
Gründersti-pendium | Die Förderung durch das Landesprogramm erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. Der fertige Businessplan muss eingereicht werden und die Gründung erfolgen.
Eine EXIST-Förderung im Anschluss an das Gründerstipendium MV ist nicht möglich. |
NI (Niedersachsen)
Gründerstipendium | Die Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium im Anschluss an das Landesstipendium ist möglich, wenn die Landesförderung max. 8 Monate umfasst, keine Gründung realisiert wurde und lediglich Machbarkeitsstudien durchgeführt wurden. |
NW (Nordrhein-Westfalen)
Gründerstipendium.NRW | Gründungsvorhaben, die aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen ihr Vorhaben im Rahmen des Gründerstipendiums NRW (max. 8 Monate) nicht zum Abschluss bringen konnten, können durch EXIST-Gründerstipendium gefördert werden.
Die Förderung durch das Gründerstipendium.NRW erfolgt nach EXIST. |
RP (Rheinland-Pfalz)
Start-up innovativ | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
SH (Schleswig-Holstein)
Gründerstipendium Schleswig-Holstein | Die Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium im Anschluss an das Landesstipendium ist nur dann zulässig, wenn die Landesförderung max. 8 Monate erfolgt ist, keine Gründung realisiert wurde und lediglich Machbarkeitsstudien durchgeführt wurden. |
SL (Saarland)
Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
SN (Sachsen)
Technologiegrün-derstipendium | Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium oder im Fall einer Ablehnung von EXIST. |
ST (Sachsen-Anhalt)
ego.-Start | Für die Förderung durch ego.-Start muss ein qualifizierter Businessplan vorgelegt werden. Die Förderung erfolgt im Anschluss an das EXIST-Gründerstipendium. |
TH (Thüringen)
Thüringer Gründerprämie | Eine Förderung erfolgt nur, wenn das EXIST-Gründerstipendium abgelehnt wurde. Eine Negativbescheinigung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Antrages. |