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Nahaufnahme von zwei Geschäftsleuten, die in einem Büro Papierkram ausfüllen - Motiv

© PeopleImages @ iStock

IP-Transfer

Information über Aktivitäten des BMWK / BMBF zur Verbesserung des IP Transfers an Hochschulausgründungen.

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IP-Transfer

Zentrales Ziel der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist es, die Ausgründung von Start-ups aus der Wissenschaft zu erleichtern. „Die Bundesregierung wird bei der Übertragung geistigen Eigentums (Intellectual Property (IP)-Transfer) künftig mehr Hilfestellung und Unterstützung geben und die Umsetzung von Standardlösungen (zum Beispiel „IP for virtual shares“) fördern sowie eine Schlichtungsstelle (zunächst als Modellversuch) mit Dealdatenbank für mehr Transparenz und zur Vermeidung von Streitfällen einrichten. Sie wird dazu das Angebot zur Förderung von Gründungen aus der Wissenschaft mit der breiten Nutzung dieser Standardlösungen zum IP-Transfer verknüpfen und den dazu bereits begonnenen Prozess zur Gestaltung von Best-Practice-Lösungen mit den Wissenschaftseinrichtungen, Start-ups, Transferorganisationen und weiteren interessierten Akteurinnen und Akteuren fortführen.“

Arbeitsgruppe IP Transfer

Der IP Transfer über Hochschulausgründungen ist bereits in der letzten Legislaturperiode vom BMWK und BMBF als wichtiger, zu reformierender Handlungsrahmen für Ausgründungen aus der Wissenschaft adressiert worden. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe mit bei den IP Transfer beteiligten Stakeholdern einberufen. Im Zeitraum von Oktober 2018 bis Juli 2022 fanden sechs Workshops zu diesem Schwerpunkt statt. Gemeinsam mit Transferbeauftragten von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Vorstandsvertretern der Transferallianz und EXIST-Start-ups, Vertretern des Bundesverbands Deutscher Start-ups und des HTGF, Business Angels, Patentanwälten, Unternehmensberatern und Projektträgern wurden wichtige Ergebnisse erarbeitet und weitere Aktivitäten geplant. Die Arbeitsgruppe wird sich im Dezember 2022 zu einem weiteren Arbeitstreffen zusammenfinden und Themen, wie die Vereinheitlichung des IP-Transfers oder auch die Umsetzung einer Deal-Datenbank angehen.

Ergebnisse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in der Vergangenheit bereits spezialisierte Kanzleien zur Erstellung von Rechtsgutachten und Musterverträgen beauftragt, die auf den IP Workshops vorgestellt und diskutiert wurden. Die Rechtsgutachten und Musterverträge sind in der BMWK / BMBF IP-Toolbox auf der Programmwebseite exist.de veröffentlicht.

Weitere Ergebnisse und aufbereitete Informationen (z. B. Best-Practice, rechtliche Stellungnahmen etc.) werden in einem Arbeitsdokument zusammengetragen, das Sie hier herunterladen können.

Wir laden alle Transferbeteiligte dazu herzlich ein, bei der Weiterentwicklung der IP-Toolbox und der Transferprozesse mitzuwirken. Melden Sie sich gerne bei unser Ansprechpartnerin Frau Dr. Mandy Kursawe ( m.kursawe@fz-juelich.de ), wenn Sie Transferstrategien, Vertragsmuster, Prozessleitfäden oder ähnliches mit der EXIST-Community teilen möchten und / oder eigene Themen und Lösungsansätze in die Arbeitsgruppe einbringen möchten.

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