Die gründerinnenspezifischen Maßnahmen sollten auf den Bedarf der angehenden Gründerinnen zugeschnitten sein (evtl. im Vorfeld Befragung durchführen), insbesondere Themen adressieren, die speziell für Gründerinnen relevant sind (z.B. Gründung und Familie, Geschäftsmodelle für Social Impact Gründungen, Fehlertoleranz, Umgang mit Diskriminierungserfahrungen etc.) und auch sehr frühe Phasen der Gründungsunterstützung umfassen (Gründungssensibilisierung, Entwicklung von Gründungsideen, Förderung von Kreativität und Erfinderinnengeist).
Denkbar sind auch Maßnahmen, die sich mit „allgemeinen“ Gründungsthemen befassen, aber in einem Format angeboten werden, das speziell auf Gründerinnen zugeschnitten ist (z.B. „Investorenansprache für Gründerinnen“, „Pitchtraining für Gründerinnen“ etc.). Die Maßnahmen können in einem Safe Space nur für Frauen angeboten oder als offenes Format für Männer und Frauen durchgeführt werden. Neben Qualifizierungsangeboten sind z.B. auch die Vermittlung von Soft Skills, Networking-Veranstaltungen oder Erfahrungsberichte von Role Models möglich.
Die individuelle Betreuung der Gründerinnen durch das Netzwerk im Rahmen der Förderung stellt dagegen keine gründerinnenspezifische Maßnahme dar, sondern wird ohnehin vorausgesetzt. Grundsätzlich sollten die Gründungsnetzwerke mit ihren Angeboten zielgerichtet insbesondere auch Frauen ansprechen, Gründerinnen als Role Models in ihre Angebote einbeziehen und Gründerinnen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit stärker sichtbar machen.