Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich
Wer ist der Antragsteller und was wird eingereicht?
Die Antragstellung für Förderphase I erfolgt durch die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Die Antragstellung für Förderphase I EXIST-Forschungstransfer ist zweistufig.
1. Stufe der Antragstellung - Projektskizze
In der ersten Stufe werden die Projektskizzen der Forscherteams durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung eingereicht. Die Antragsteller werden gebeten, das elektronische Antragssystem easy-Skizze zu verwenden.
Die Unterlagen in der ersten Stufe enthalten:
- Projektbeschreibung gemäß Gliederung (Anlage I.1)
- Arbeitsplanung: Detaillierte Erläuterung und zeitliche Planung der Arbeitspakete (Anlage: I.2)
Angaben zum Gründerteam (Anlage I.3)
- Vordruck gemäß Anlage I.3 für jede Person, ergänzt durch eine Kopie des jeweils jüngsten Zeugnisses
- Vordruck gemäß Anlage I.3 für jede Person, ergänzt durch eine Kopie des jeweils jüngsten Zeugnisses
- Erklärung des fachlichen Mentors (Anlage I.4)
- Erklärung des Gründungsnetzwerks (Anlage I.5)
- easy-Skizze (zum Antragssystem easy-Online)
- Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF- Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ verstärkt in der Antragsskizze zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups veankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.
Hinweis
Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden (Posteingang bis zum Ende der jeweiligen Einreichungsfrist).
Die Projektskizzen werden hinsichtlich der Erfüllung formaler und inhaltlicher Anforderungen im Sinne der BMWK-Richtlinie EXIST-Forschungstransfer vom 27. April 2021 ( Förderrichtlinie EXIST-Forschungstransfer (PDF, 529 KB)) geprüft. Die aktuelle Richtlinie ersetzt die Richtlinie vom 13. Mai 2020.
2. Stufe der Antragstellung – vollständige Antragsunterlagen
Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragsteller aufgefordert, das Vorhaben vor einer Expertenjury zu präsentieren und einen formgebundenen Antrag zu stellen.
Die Unterlagen in der zweiten Stufe enthalten:
- Projektantragsformular "AZA" bzw. "AZK" des Antragssystems easy-Online, in elektronischer Form über das Portal easy-Online und in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift der Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen (Anlage I.6)
Die vollständigen Unterlagen sind in elektronischer Form über das Portal easy-Online einzureichen und in Papierform (ein Original) an den Projektträger Jülich zu senden.
Die erneute Vorlage der Projektbeschreibung und der Arbeitsplanung ist nicht erforderlich, sofern nicht aus der Begutachtung inhaltliche Nachforderungen resultieren und vom Projektträger Ergänzungen angefordert werden.
Wo werden die Anträge gestellt?
Die Einreichung der Projektskizzen und -anträge erfolgt über die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung bei dem vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).
Antragstellung bei:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de