Antworten auf die häufigsten Fragen zum EXIST-Gründungsstipendium
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Stipendiat an der Hochschule bzw.der außeruniversitären Forschungseinrichtung?
Rechte:
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides im Programm EXIST-Gründungsstipendium können Sie die Einrichtungen, Labore usw. der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtungen kostenfrei nutzen und einen Arbeitsplatz (beim Zuwendungsempfänger) beanspruchen. Weiterhin steht Ihnen ein Mentor (Hochschullehrer oder erfahrener Wissenschaftler) zur fachlichen Unterstützung zur Verfügung.
Pflichten:
Als Empfänger eines EXIST-Gründungsstipendiums gehen Sie folgende Verpflichtungen ein:
- Die ganze Arbeitskraft ist für das Gründungsprojekt aufzuwenden. Nebentätigkeiten außerhalb des Gründungsprojektes sind mit max. 5 Stunden die Woche zulässig und sollten dem Aufbau des eigenen Unternehmens neben dem geförderten Projekt gewidmet werden.Darüber hinausgehende Stipendien, Anstellungs- oder Dienstverhältnisse sind nicht zulässig.
- Nachweis einer projektbegleitenden Gründungsbetreuung, Inanspruchnahme von Coachingleistungen des Gründungsnetzwerks bzw. eines Coachs.
- Teilnahme am Seminar "Gründungsteam".
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Absolvierung von drei Meilensteinen:
- Vorlage einer Coaching- und Sachmittelplanung beim Projektträger einen Monat nach Beginn des Vorhabens;
- Präsentation des Zwischenstandes des Businessplans zum Geschäftsmodell, Markt, Kundennutzen nach fünf Monaten vor dem Gründungsnetzwerk/Mentor/Coach;
- Abgabe des Businessplans, einer Ergebnisdarstellung sowie eines Fragebogens zur Unternehmensgründung/-entwicklung beim Projektträger nach zehn Monaten.