Antragsteller für EXIST-Women ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung.

Folgende Aufgaben müssen erledigt werden:

  • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickelt einen Prozess für die Bewerbung und die Auswahl der potentiellen Gründerinnen.
  • Die antragstellende Einrichtung entwickelt einen Maßnahmenplan zur Gründerinnenunterstützung, der alle Begleitungsinstrumente enthält, die für die Projektlaufzeit vorgesehen sind. Dieser Plan kann sowohl auf bereits bestehende Formate verweisen, die im Laufe der Förderung geschärft und weiterentwickelt werden, als auch auf neu zu entwickelnde Formate, die bislang noch nicht an der Einrichtung existieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen spezifisch auf die Begleitung von Gründerinnen ausgerichtet sind.
  • Die antragstellende Einrichtung benennt mit dem Antrag eine Projektleitung, welche die Koordination der Kohorte übernimmt und für den Projektträger als Ansprechpartner fungiert. Dies kann eine Person aus der Gründungsberatung sein.
  • Das Gründungsnetzwerk startet einen Aufruf zur Bewerbung für angehende Gründerinnen, bzw. Frauen mit einer hohen Gründungsmotivation oder einer Geschäftsidee.
  • Parallel spricht die Einrichtung unternehmerische Mentorinnen (aus der freien Wirtschaft oder der eigenen Einrichtung) an, die den angehenden Gründerinnen an die Seite gestellt werden sollen. In der frühen Phase kann es hilfreich sein, auf Mentorinnen zu setzen, die selbst erst vor Kurzem gegründet haben und damit nahbare Vorbilder sind. Dazu kann entweder ein eigenes Mentorinnennetzwerk aufgebaut oder ein vorhandenes genutzt werden.
  • Die Einrichtung führt die Auswahl der Teilnehmerinnen durch. Der Zeitraum der Bewilligung und die ersten Projektmonate können zur Akquise genutzt werden, so dass die Frauen dem Projektträger zwei Monate bzw. spätestens vier Monate nach Projektstart benannt werden. Zu dem Zeitpunkt sollen dann auch die jeweils zugeordneten Mentorinnen benannt werden.

Der Projektträger bietet zwischen Juli und September 2023 Online-Informationsveranstaltungen (Roadshow) zu EXIST-Women an, in denen auch Fragen zur Antragstellung beantwortet werden.

Antragsfristen

  • Anträge können ab Veröffentlichung der Richtlinie bis zum 30.09.2023 gestellt werden. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt kontinuierlich. Frühester Laufzeitbeginn ist der 01.10.2023.


Antragsunterlagen ausfüllen und absenden

Der Antrag selbst ist über das Elektronische Formular-System für Anträge, Angebote und Skizzen (easy-online) zu stellen. Wählen Sie beim Förderbereich „EXIST – Women“ aus.

Für die elektronische Antragsstellung ist der Upload der Antragsunterlagen als ausgefülltes, gespeichertes, aber strukturell nicht verändertes Word-Dokument notwendig! Die Unterschriften sind nur auf der ausgedruckten Version der Anlagen erforderlich. Das Bewerbungs- und Auswahlkonzept, der Maßnahmenplan, Anlagen, etc. können wie gewohnt separat als pdf-Dokument eingereicht werden.

Sämtliche Antragsunterlagen sind zusätzlich einfach in Papierform im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post an untenstehende Adresse zu übermitteln:

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin

Infotelefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-women@fz-juelich.de