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Förderantrag für das EXIST-Gründungsstipendium

Antragsteller für das EXIST-Gründungsstipendium ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. An der Vorbereitung des Antrags sind allerdings sowohl die Gründerinnen und Gründer als auch die Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. das zuständige Gründungsnetzwerk gleichermaßen beteiligt.

Folgende Aufgaben müssen erledigt werden

  • Die potenziellen Gründerinnen und Gründer reichen bei der Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. dem Gründungsnetzwerk (Ansprechpartner siehe Netzwerkkarte) ihre Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers ein.
  • Die Gründerinnen und Gründer sollten einen Mentor oder eine Mentorin (z.B. Diplom-Betreuer, Doktorvater) aus der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung benennen, der die technisch-fachliche Betreuung der Gründungsvorbereitung übernimmt.
  • Das zuständige Gründungsnetzwerk vermittelt einen Coach, der die Gründerinnen und Gründer bei den unternehmerischen Gründungsvorbereitungen und der Businessplanerstellung begleitet.
  • Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nachgewiesen werden. Dabei sollte es sich um ein EXIST-Netzwerk, eine EXIST-Partnerregion oder aber um eine vergleichbare Region handeln (siehe Netzwerkkarte). Befindet sich kein Gründungsnetzwerk an seiner Hochschule bzw. Forschungseinrichtung , können sich die Gründerinnen und Gründer auch an ein Netzwerk einer anderen Hochschule in ihrer Nähe wenden.
  • Die Gründerinnen und Gründer müssen ein Beratungsgespräch durch die Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung in Anspruch genommen haben.
    Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung leitet den Antrag an den Projektträger Jülich PTJ weiter.
    Sowohl die Hochschule als auch die Gründerinnen und Gründer werden vom PTJ über die Bewilligung informiert. Die Mittel werden direkt an die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung ausgezahlt.
  • Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF-Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ verstärkt im Antrag zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.

Antragsfristen

  • Anträge können jederzeit gestellt werden.

Antragsunterlagen ausfüllen und absenden

Der Antrag selbst ist über das Elektronische Formular-System für Anträge, Angebote und Skizzen (easy-online) zu stellen. Für die elektronische Antragsstellung ist der Upload der Antragsunterlagen als ausgefülltes, gespeichertes, aber strukturell nicht verändertes pdf notwendig! Zum Ausfüllen des pdf-Formulars empfehlen wir eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers zu nutzen.

Bitte laden Sie die vollständigen Antragsunterlagen (Anlagen 1-8) im easy online Antragssystem als PDF hoch. Der Postversand ist nicht mehr erforderlich. Postalisch eingereichte Dokumente senden wir zurück.

Alle Unterlagen übermitteln Sie uns bitte digital bzw. als Scan (bitte unterschriebene Anlagen als einzelne PDF). Für die elektronische Weiterverarbeitung laden Sie bitte das ausgefüllte Formular zusätzlich im easy online Antragssystem hoch. Das Projektantragsformular AZA muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Stempel der Hochschule oder Forschungseinrichtung bzw. digital gezeichnet in easy-Online hochgeladen werden.

Alle Dokumente mit Unterschriften müssen im Original bis 5 Jahre nach Projektende aufbewahrt und ggf. im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung vorgelegt werden.

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
Infotelefon
Telefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de

Auch hierüber informiert das Gründungsnetzwerk oder die Kontaktperson der Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Unterstützung bei der Antragstellung

Jede Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung hat einen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für Gründende oder ist ein Gründungsnetzwerk eingebunden. Gründungsinteressierte Studierende wenden sich am Besten an die für sie zuständige Kontaktperson, um ein erstes Informationsgespräch zu führen. Die für sie zuständigen Gründungsberatenden können Gründungsinteressierte in der EXIST-Gründungsnetzwerkkarte ermitteln.

EXIST-Gründungsnetzwerke

EXIST-Gründernetzwerke

Alle Adressen der Anlaufstelle für gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

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