Navigation

Startup Factories

Leuchtturmwettbewerb
Startup Factories

Im Rahmen des Leuchtturmwettbewerbs sollen bis zu 10 exzellenzorientierte Projekte die Chance bekommen, hochschulübergreifende Ökosysteme mit internationaler Ausstrahlung und starker Einbindung in regionale und nationale Wertschöpfungsketten zu etablieren.

Sprungmarken-Navigation

Ziel des Leuchtturmwettbewerbs
Startup Factories

Die Bundesregierung will die bisherige Fördermaßnahme EXIST-Potentiale im Rahmen der Start-up-Strategie der Bundesregierung um einen „Leuchtturmwettbewerb Startup Factories“ ergänzen, um die Anzahl und die Qualität wissensbasierter Ausgründungen signifikant zu steigern.

Es sollen überregionale und international sichtbarere Startup Factories als Leuchttürme etabliert werden, die

  • eine starke Anbindung an eine oder mehrere gründungsstarke Hochschulen sowie ggf. auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Innovations- und Talente-Potential aufweisen;
  • mit der Etablierung von Public Private Partnerships zur Stärkung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Quelle innovativer Technologien und deren Transfer in die wirtschaftliche Verwertung über innovative Ausgründungen beitragen;
  • unternehmerisch organisiert sind, unternehmerisch geführt werden, sich perspektivisch zu mindestens 50% aus privaten Mitteln finanzieren und ein nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell etablieren wollen;
  • von der Privatwirtschaft (mit)getragen werden und in das regionale Startup Ökosystem eingebettet sind;
  • klar Output orientiert agieren, gemessen u.a. an der Zahl ausgegründeter und wachstumsstarker Startups und ausgebildeter Talente;
  • effiziente Transferkanäle etablieren;

Diese Maßnahme stellt keine Fortführung oder einen Ersatz für das auslaufende Programm EXIST-Potentiale dar!

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Leuchtturmwettbewerb
Aktivierungsphase

Q2/Q3 2023

40 Projekte
Konzeptphase

Mitte Februar 2024, zeitgleich mit Verkündung Haushalt 2024

Veröffentlichung der Förderrichtlinie für die Konzeptphase im Bundesanzeigermax. 15 Projekte
12. April 2024Frist Antragstellung für die Konzeptphase
Bis Ende Mai 2024Auswahlprozess unter Einbezug der Jury (Jury-Sitzung Ende Mai 2024)
1. Juli 2024Start Förderung der Projekte in der Konzeptphase
ProjektphaseHerbst 2024Veröffentlichung Förderrichtlinie Projektphase
28. Februar 2025Frist Antragstellung für die Projektphase5–10 Projekte
Bis April 2025Auswahlprozess unter Einbezug der Jury (Jury-Sitzung im April 2025)
1. Juni 2025Start Förderung Projektphase

Die Projektphase ab 2025 steht weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt.

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens



Aktivierungsphase

In der Aktivierungsphase des „Leuchtturmwettbewerbs Startup Factories“ haben drei Workshops stattgefunden, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. im Auftrag des BMWK und in Zusammenarbeit mit dem Projektträger Jülich durchgeführt hat. Etwa 65 Hochschulen und Verbünde aus ganz Deutschland haben an der Aktivierungsphase teilgenommen.

Die Aktivierungsworkshops hatten das Ziel, für die Anforderungen des Wettbewerbs zu sensibilisieren, den Status quo der Gründungsförderung an den teilnehmenden Hochschulen zu reflektieren und die entwickelten Konzepte für Startup Factories mit der Hilfe von Coaches weiterzuentwickeln. Neben der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch untereinander stand die Diskussion von Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Good Practices im Vordergrund. Impulse von Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Unternehmen, Family Offices und aus dem Gründungsökosystem haben unterschiedliche Organisationsformen und Perspektiven auf die Zusammenarbeit mit privaten Förderinnen und Förderern vorgestellt.

Für alle Hochschulen, die das regionale Gründungsökosystem weiterentwickeln und sich für den Ansatz des Leuchtturmwettbewerbs interessieren, sind in der rechten Spalte die wichtigsten Unterlagen und Präsentationen aus den Aktivierungsworkshops dokumentiert bzw. verlinkt.

Die Ausgestaltung, Rahmenbedingungen und die Auswahlkriterien für die Konzept- und die Projektphase werden nach Finalisierung und Veröffentlichung der Richtlinie bekannt gegeben. Für eine erste Orientierung sind folgende Eckpunkte mit dem Expertengremium abgestimmt worden.

Konzeptphase

  • Die Antragstellung erfolgt durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
  • Förderung von max. 15 Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten.
  • Bis zu 150.000 Euro pro Projekt
  • Begleitung durch moderierte Lern- und Experimentierräume (Transfer von Best-Practices, Vernetzung)

Projektphase

  • Die Antragstellung erfolgt durch juristische Person (Startup Factory). Antragsstellung über eine Hochschule und/oder Forschungseinrichtung nicht zulässig.
  • Förderung von 5–10 Projekten mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
  • Bis zu 10 Mio. Euro pro Projekt, ergänzt durch private Mittel in gleicher Höhe
  • Begleitung über Vernetzungs- und Austauschformate

FAQ

Konditionen Antragstellung Konzeptphase

Wo finde ich die Förderrichtlinien zum Leuchtturmwettbewerb Startup Factories?

Die Förderrichtlinie zur Konzeptphase können Sie hier herunterladen. Die offizielle Fassung wird vsl. Mitte Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur Projektphase ist für Herbst 2024 geplant.

Ich konnte mich nicht erfolgreich bei den Aktivierungsworkshops bewerben. Ist eine Bewerbung für Konzeptphase für mich ausgeschlossen?

Nein. Sie können auch ohne Teilnahme an den Aktivierungsworkshops am Antragsverfahren teilnehmen.

Wir sind ein Verbund von x Partnern. Können wir alle eine Konzeptphase beantragen?

Nein. Pro Verbund ist nur eine Bewerbung auf die Konzeptphase möglich.

Zur Abgabe ist eine „schriftliche und elektronische“ Abgabe gewünscht. Reicht für die „schriftliche“ Abgabe eine E-Mail mit PDF oder muss auch ein postalischer Antrag übermittelt werden?

Verbindlich ist der Eingang über easyOnline – hier können auch alle Dokumente elektronisch angefügt werden.

Muss der postalische Antrag vor Abgabefrist bei Ihnen ankommen oder zählt der Poststempel?

Der Poststempel wäre ausreichend.

Vorgabe sind 15 Seiten – zählen Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und LOIs hier dazu?

Es geht um 15 Seiten Inhalt. Deckblätter, Inhaltsverzeichnisse, etc. werden nicht mitgezählt. Auch Arbeitspläne (wie z. B. ein Gantt-Chart) kann in den Anhang des Antrags und wird separat gezählt.

Es ist eine Schriftgröße vorgegeben. Dürfen Überschriften größer sein?

Es geht bei der Vorgabe lediglich darum, dass der Text nicht zu klein wird, leserlich bleibt und zwischen den Anträgen eine Einheitlichkeit bzw. Vergleichbarkeit besteht.

Was muss ich bei der Antragstellung in easy-Online beachten?

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.

Wie detailliert soll die Finanzierungsplanung in der Konzeptskizze dargestellt werden (generische Angabe der angestrebten Jahreseinnahmen und -ausgaben vs. detailliertere GuV für die Förderjahre)?

Es geht in erster Linie um die Konzeptphase und die Darstellung einer Vision für die Projektphase, d.h. es wird keine Gewinn- und Verlustrechnung erwartet. Für die Konzeptphase reicht eine Darstellung dahingehend, in welcher Form der Eigenanteil erbracht wird.

Wie detailliert soll der Arbeitsplan dargestellt werden? Muss die vorgesehene Verwendung der Fördermittel angegeben werden und wenn ja, gibt es hierzu Restriktionen?

Der Detailgrad wird durch das Konsortium bestimmt. Der Arbeitsplan soll umreißen, wie im Rahmen der Konzeptphase an der Erstellung des Projektantrages für die Projektphase gearbeitet wird. Idealerweise ist der Arbeitsplan in Form eines Gantt Charts mit entsprechend nachvollziehbaren Meilensteinen dargestellt und enthält nachfolgend ggf. Erläuterungen zu wesentlichen Arbeitspaketen wie bspw. der Sicherung der Finanzierung. Die Verwendung der Fördermittel ist im AZA hinterlegt. Hier besteht auch die Möglichkeit, weiterführende Informationen bzw. Anmerkungen zu hinterlegen. Restriktionen bei der Verwendung bestehen nicht, allerdings sind bei der Vergabe von Aufträgen die Vergabevorschriften (UVgO) zu berücksichtigen.

FAQ

Inhaltliche Aspekte/Ausgestaltung der Startup Factories

Welche Form von hochschulübergreifenden Ökosystemen sind denkbar/gewünscht?

Die Startup Factories sollen die verschiedenen Stakeholder im Startup Ökosystem verbinden, wobei die Einbindung von Hochschulen und Forschungseinrichtung als wesentliche Quelle, für wissenschaftliche und technologische Innovationen, ein zentrales Ziel ist. Das Ökosystem kann sowohl regionale als auch themenspezifische Schwerpunkte verfolgen und unterliegt der konzeptionellen Freiheit der Antragsteller.

Was sind mögliche Leistungen der Startup Factories?

Die Startup Fabriken können entlang der Startup Journey (Ideen-, Entwicklungs-, Gründungs- und Wachstumsphase) eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen anbieten. Dazu gehören die Ausrichtung verschiedenster Veranstaltungsformate (Bootcamps, Business Modelling, Inkubations- und Akzelerationsprogramme, Finanzierungsveranstaltungen, u. v. m.). Ein wesentlicher Aspekt ist in allen Phasen der Startup Journey Angebote zur Unterstützung beim Zugang zu finanziellen Mitteln (öffentliche Förderung, Stipendien, Frühphasen- und Wachstumsfinanzierung) zu schaffen. Insbesondere im Hinblick auf die Einbindung von Unternehmen und Investoren jedweder Art sind geeignete Strukturen und Beteiligungsmodelle zu entwickeln. Weitere Leistungen könnten bspw. in den Bereichen Matchmaking, Talententwicklung und Netzwerk liegen. Das jeweilige Leistungsangebot ist grundsätzlich abhängig von der Konzeption der Startup Factory. Entscheidend hierbei ist die Differenzierung zwischen dem, was die Startup Factory zwingend selbst machen muss und was durch die Einbindung von Partnern realisiert wird.

Was wird unter unternehmerischer Organisation und Führung erwartet?

Die Leitung muss über unternehmerisches Know-how und Fähigkeiten verfügen, um eine für die Etablierung der Startup Factories geeignete Vision und Strategie zu entwickeln. Hierfür ist es unabdingbar, dass die Leitung eigenverantwortlich unternehmerische Chancen erkennt und diese adäquat umsetzt.

Die Strukturen bzw. die Governance müssen geeignet sein, um die vorhanden Ressourcen effizient und zielgerichtet für den Aufbau des Leistungsspektrums der Startup Factories einzusetzen und weiterzuentwickeln. Dabei muss die Organisation unabhängig und flexibel von bestehenden Strukturen agieren können, um kreative Lösungen zu entwickeln, Alleinstellungsmerkmale und ein adäquates Geschäftsmodell zu entwickeln, das Start-up Ökosystem einzubinden und die Sichtbarkeit der Factory national wie international zu gewährleisten.

Was ist unter einem nachhaltig tragfähigen Geschäftsmodell zu verstehen?

Die Startup Factories müssen im Rahmen der Konzeptphase erste Konzepte für die Etablierung eines Erlösmodells entwickeln, das ihnen ermöglicht, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Startup Factories, abseits öffentlicher Fördermittel zu finanzieren. Im Rahmen der Projektphase sollen die Leistungen entlang der Startup Journey aufgebaut und das Geschäftsmodell implementieren. Für den Aufbau des Dienstleistungsangebotes dient die Projektphase des Leuchtturmwettbewerbs.

Wie genau werden private Mittel im Sinne der Förderung definiert? Zählen dazu auch Umsätze, Mittel- oder Wareneinsätze, Zuwendungen von Stiftungen und gemeinnützigen Gesellschaften?

Private Mittel im Sinne der Förderung sind „freie“ Gelder, also in aller Regel Spenden, Einzahlungen, Einnahmen, Erlöse etc., die durch Dritte erbracht werden. Nicht gemeint sind weitere Fördermittel oder Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie Eigenleistungen der Projektpartner oder am Projekt beteiligten Personen oder Institutionen. Wenn bereits Einnahmen erzielt werden, können diese auch als private Mittel angesehen werden, allerdings nur, wenn sie nicht über Personen, die über das Projekt bezahlt werden, generiert werden. Leistungen, die zu Erlösen führen, müssen allerdings marktüblichen Charakter aufweisen, damit keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Mittel- und Wareneinsätze können im Einzelfall berücksichtigt werden, sollten jedoch nicht die überwiegenden Anteil ausmachen. Zuwendungen von Stiftungen, unabhängig ob öffentlich oder privat, zählen dazu, soweit die Zuwendung nicht an spezifische Rahmenbedingungen geknüpft sind. Dies müsste allerdings im Einzelfall untersucht und entschieden werden.

Gibt es Einschränkungen bei Spenden oder Sponsoring?

Einschränkungen bei Spenden und Sponsoring bestehen nicht, solange sie nicht gegen geltendes Recht und die Charta der Grundrechte verstoßen.

FAQ

Geplante Projektphase

Für die Antragstellung zur Projektphase ist eine geeignete juristische Person gefordert. Kann auch eine bestehendes An-Institut oder eine bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung genutzt werden?

Ja. Wenn die Anforderungen an die unternehmerische Organisation und Führung erfüllt werden und die Einbindung von wissenschaftlichen Einrichtungen in geeigneter Form erfolgen kann, dann ist die Nutzung bestehender juristischer Personen zulässig.

Wie funktioniert die Förderung beihilferechtlich genau? Aus dem Rechtsgutachten habe ich entnommen, dass es eine Förderung eines Unternehmens bis zu 50% über 10 Jahre ist.

Die Förderung ist derzeit auf 5 Jahre angelegt. Wie die Förderung beihilferechtlich genau funktioniert, kommt zum einen auf die Ausgestaltung der finalen Richtlinie an und für welche Konstruktion Sie sich entscheiden (Ausgestaltung der Startup Factory).

Bekommt die Startup Factory die Fördermittel vom Bund zu Beginn auf einen Schlag? Oder pro Jahr?

Eine öffentliche Förderung kann nie auf einen Schlag ausgezahlt werden. Mit dem Bewilligungsbescheid geht der Bund finanzielle Verpflichtungen für die Laufzeit des Projektes ein. Die Auszahlung erfolgt nach dem derzeitigen Planungsstand nach den ANBest-P-Kosten und den NKBF bei bestehenden Gesellschaften sowie nach den ANBest-P bei neu gegründeten Gesellschaften.

Grundsätzlich sind die Fördermittel nicht an eine Gemeinnützigkeit gebunden, oder?

Nein. Die Mittel dürfen allerdings nur für den nicht-wirtschaftlichen Bereich verwendet werden.

Es werden perspektivisch 50% private Mittel gefordert. Können diese auch über Eigenleistungen der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erbracht werden?

Nein. Die Eigenmittel sind in bar zu erbringen. In-kind Dienstleistungen sind nicht zulässig.

Müssen die 50% von privater Seite zu Beginn für die 5 Jahre an die Startup Factory überwiesen werden?

Die Eigenmittel müssen pro Zahlungsanforderung, ZN und VN dargestellt werden.

Zum Seitenanfang