Straße Invest

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So funktioniert INVEST

Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und seit 2017 zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Erwerbszuschuss:

  • Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
  • Der Erwerbszuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten.Für Investoren, die sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen, ist jedoch die Summe der förderfähigen Beteiligungen auf 1.000.000 Euro in drei Jahren begrenzt. 

Exitzuschuss:

  • Zusätzlich zum Erwerbszuschuss kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit dem Exitzuschuss erstattet werden.
  • Bei dem Exitzuschuss erhält der Investor (nur natürliche Personen) eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt.

Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss ist von den Ertragssteuern befreit und verbessert so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Vorteile für Start-ups

Junge Unternehmen erhalten im Rahmen ihrer Antragstellung eine Bescheinigung über die INVEST-Förderfähigkeit. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über die Zuschüsse für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Außerdem können die Unternehmen das Förderfähigkeitslogo auf ihrer Webseite platzieren und für Präsentationen nutzen. Damit weisen sie potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hin und vergrößern ihre Chancen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten. Start-ups, deren Innovativität und Förderfähigkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheinigt wurde, können sich in einer Datenbank auf der INVEST-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums listen lassen. Start-ups, die auf Investorensuche sind, haben so die Möglichkeit, sich mit allen wesentlichen Informationen zu präsentieren und Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Das Logo wird den Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt. Das BAFA ist zuständig für die Antragsbearbeitung und die Bescheinigung der Förderfähigkeit.

Vorteile für Investoren

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Investitionssumme zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Geschäftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Erwerbszuschuss nicht zurückzahlen. Bei einem Verkauf der Anteile mit Gewinn wird die Steuer auf den Veräußerungsgewinn mit dem Exitzuschuss pauschal erstattet.

Voraussetzungen, die das junge Unternehmen erfüllen muss:

  • Es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln (weniger als 50 Mitarbeiter und max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), das nicht älter als sieben Jahre ist.
  • Die Kapitalgesellschaft muss ihren Hauptsitz im EWR haben, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
  • Das Unternehmen muss nachweislich innovativ sein, zum Beispiel indem es einer innovativen Branche angehört. Das Unternehmen gilt auch als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines Patents ist oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
  • Das Unternehmen muss fortlaufend wirtschaftlich aktiv sein bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnehmen.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss:

  • Es muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR handeln, die nicht mit dem Start-up verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal sechs Gesellschaftern zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung.
  • Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer) und vom eigenen Geld erwerben. Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen). Und er muss an allen Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.
  • Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses (auf den gewandelten Betrag) erst nach der Wandelung.
  • Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investor eine natürliche Person sein und beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben. Er muss außerdem die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten.

Antragsverfahren

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf Investorensuche sein oder bereits einen Investor gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.

Invest Antragsverfahren

Invest Antragsverfahren

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Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung bzw. der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen beziehungsweise der Wandelsdarlehensvertrag, dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die steuerfreie Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist. Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Für den Exitzuschuss kann der Investor frühestens nach Ablauf der dreijährigen Mindesthaltedauer dem BAFA nachweisen, dass er die Unternehmensanteile veräußert hat und welchen Gewinn er erzielt hat. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Kaufpreises der erworbenen und INVEST-geförderten Anteile begrenzt. Somit sind Erwerbs- und Exitzuschuss zusammen auf 100 Prozent der Investitionssumme begrenzt.