iStock - fotogestoeber

Dafür werden aktuell die Programmrichtlinien unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Programmevaluation und des Feedbacks aus dem bundesweiten EXIST-Gründungsökosystem überarbeitet. Im Vorgriff auf die neue Förderperiode werden ab dem 01. Mai 2022 zunächst modellhaft die Antragsvoraussetzungen und Bewertungskriterien für Anträge im EXIST-Gründerstipendium hinsichtlich der Erfüllung der ESF-Querschnittsziele konkretisiert. Dies gilt ab 01. Juli 2022 auch für die Einreichung von Ideenskizzen im Programm EXIST-Forschungstransfer.

Die inhaltliche Qualität des Antrags bzw. des Gründungsvorhabens im Hinblick auf Innovation, Geschäftsmodell, Markt und Finanzierung bleibt für die Bewertung der Skizzen und Anträge ausschlaggebend. In Ergänzung wird dem Gründungsteam als dem zentralen Erfolgsfaktor für eine Start-up-Gründung eine höhere Priorität bei der Bewertung eingeräumt. Die Gründungsforschung, Investoren und auch unsere langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Gründungen aus der Wissenschaft belegen, dass interdisziplinär und divers aufgestellte Teams, die auch konsequent Nachhaltigkeitsziele verfolgen, sich langfristig erfolgreicher entwickeln. Dem soll stärker als bisher Rechnung getragen werden.

Der Projektträger empfiehlt daher, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF- Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.
Die Hinweise zur Antragstellung und Gliederung der Ideenpapiere bzw. Projektbeschreibungen sind entsprechend angepasst worden und auf der EXIST-Homepage abrufbar. Start der neuen Bewertungskriterien:

  • für Anträge in der Programmlinie „EXIST-Gründerstipendium“: ab 01.05.2022
  • für Skizzen in der Programmlinie „EXIST-Forschungstransfer“: ab 01.07.2022

Weitere Information:

ESF Querschnittsziele

Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung