Logo - Überbrückungsgeld IV

© Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Aus diesem Grund können seit dem 07. Januar 2022 Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 eingereicht werden.

„Noch immer belastet die Corona-Pandemie die Unternehmen in Deutschland massiv", so Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterstützt. Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31. März 2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung. Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern.“

Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der eigens eingerichteten Webseite veröffentlicht.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen Unterstützung, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.

Weitere Informationen und Quelle:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de