Digitales Start-up des Jahres 2024

© Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Gründende, deren Gründungsidee durch eine Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgreich unterstützt wurde, haben bis zum 13. Mai 2024 die Gelegenheit, sich als "Digitales Start-up des Jahres 2024" zu bewerben.

Die drei Hauptpreise sind mit 50.000 €, 30.000 € und 20.000 € dotiert. Zu den teilnehmenden Gründungsinitiativen des BMWK gehören EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft, Digital Hub Initiative, German Accelerator, Invest Zuschuss (BAFA) sowie HTFG - High-Tech Gründerfonds.

Neben diesen drei von einer Jury vergebenen Preisen wird auch ein Publikumspreis in Höhe von 10.000 € verliehen, bei dem das Publikum in einer Online-Abstimmung das Start-up mit dem besten Videobeitrag wählt.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die durch eine der folgenden Gründungsinitiativen des BMWK gefördert wurden:

  • EXIST-Gründerstipendium
  • EXIST-Forschungstransfer
  • Preisträger:innen des Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
  • Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds
  • Beteiligungen eines Business Angels über das BMWK-Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Finalisten des German Accelerator
  • Nominierung von einem der 12 Digital Hubs


Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) mit Sitz in Deutschland gegründet.
  • Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2021.
  • Zentraler Bestandteil des Produkt- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Das Unternehmen hat im Jahr 2023 bzw. in den letzten 12 Monaten (Stichtag: Start der Bewerbungsphase am 18.03.2024) einen Umsatz von mindestens 100.000 € erwirtschaftet.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „IKT-Gründung des Jahres“ oder „Digitales Start-up des Jahres“ des BMWK ausgezeichnet wurden.

Weitere Information und Quelle:

de.digital