Hände tippern auf Laptop

Photo by Glenn Carstens-Peters

Gerade für Start-ups ist das geistige Eigentum – also die Innovation im Zentrum des Geschäftsmodells – oft das wertvollste Asset, in das direkt zu Beginn einer Unternehmensgründung die meiste Zeit und das meiste Geld fließt. Mit Patenten lassen sich technische Innovationen gegen Nachahmung schützen. Viele Studien, zum Beispiel der World Intellectual Property Organisation (WIPO) und der Organisation "Startup Genome", zeigen, dass IP Schutz ein essenzieller Faktor für den Geschäftserfolg von Start-ups ist.

Ab Ende 2022/Anfang 2023 wird es eine weitere Patent-Option geben: das europäische Einheitspatent. Hierzu wird wie gehabt eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht und durchläuft dort den Erteilungsprozess. Der Unterschied zum bisherigen europäischen Patent liegt dann darin, dass es nach Patenterteilung die Möglichkeit gibt, um ein einheitliches europäisches Patent zu erlangen, welches nicht in einzelne nationale Patente zerfällt, sondern einheitlich in allen teilnehmenden Staaten gilt.

Zu Beginn nehmen 17 EU-Staaten am Einheitspatent teil, so dass das Einheitspatent dann zunächst in diesen 17 Staaten gilt. Weitere acht teilnehmende EU-Staaten werden erwartet. Soll ein solches Patent durchgesetzt werden oder muss es verteidigt werden, muss nur ein gemeinsames Verfahren vor dem neu eingerichteten Europäischen Patentgericht geführt werden.

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