Globe

© iStock/thinkstock monsitj

Mit dem 1. März 2024 tritt eine deutliche Vereinfachung für ausländische Gründerinnen und Gründer in Kraft, die mit einem EXIST-Gründungsstipendium des BMWK oder einem anderen Stipendium eines Bundeslandes in Deutschland ein Start-up gründen wollen. Die Novelle des Aufenthaltsgesetzes enthält in § 21 für diesen Zweck eine neue Regelung, die auf Initiative des BMWK in Zusammenarbeit mit dem BMI und AA aufgenommen wurde. Visastellen deutscher Auslandsvertretungen und kommunale Ausländerbehörden können auf dieser Grundlage leichter Aufenthaltstitel für die Dauer der Förderung ausstellen.

Um den Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden einerseits und den Hochschulen und Gründungsteams andererseits eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, hat das BMWK den EXIST-Projektträger PtJ mit der Einrichtung einer Globalen Zertifizierungs- und Beratungsstelle für internationale Gründungsteams (Global certification and consulting centre - GCCC) beauftragt. Diese unterstützt und berät ab sofort zu den Voraussetzungen und zum Prozess der Visaerteilung. Die GCCC zertifiziert außerdem die Stipendienprogramme der Bundesländer, die von dieser Neuregelung profitieren wollen.

Für EXIST bedeutet diese Gesetzesänderung und die Einrichtung der GCCC einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Internationalität und Zusammenarbeit.

Weitere Informationen:

www.ptj.de\exist\gccc