Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kosten finanziert werden. Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden. Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.
Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.
Darüber hinaus wird das Seminar "Gründerteam", das sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Antragstellung Förderphase I.